06.09.2017 - 16 Bezirkliche Mittel 2017Vergabe der Restmittel

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr von Thenen erklärt, dass am heutigen Tage der interfraktionelle Arbeitskreis beraten hat. Anhand der Aufstellung in der Vorlage erläutert er den folgenden Vorschlag der Kleinen Kommission zur Vergabe der restlichen Bezirklichen Mittel. Die Kleine Kommission empfiehlt der Bezirksvertretung die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zu bezuschussen:

 

zu 1.der Zuschuss zu den Overheadkosten für den City-Service (Grünpflege) soll aus
Verfügungsmittel gewährt werden.

 

zu 2.einen Zuschuss in Höhe von 500,00 EUR zur Anschaffung einer Musikanlage für die Erste
Walheimer KG 1973 e.V. zu genehmigen

 

zu 3.einen Zuschuss in Höhe von 1.618,00 EUR zur Anschaffung verschiedener Trainingsgeräte für
die Abteilung Freizeitsport des TV Eintracht Walheim zu genehmigen.

 

zu 4.einen Zuschuss in Höhe von 1.500,00 EUR zur Möblierung und Präsentation der Medien im
Kinder- und Jugendbereich bei der kath. öffentlichen Bibliothek St. Anna Walheim zu genehmigen.

 

zu 6.einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 EUR zur Ausstattung der Wartezone des Bezirksamtes
zu genehmigen.

Nach Mitteilung des Fachbereichs Finanzen kann der Zuschuss nicht aus Verfügungsmitteln
gewährt werden, da es sich um eine investive Ausgabe handelt.

 

zu 7.einen Zuschuss in Höhe von 2.500,00 EUR für zusätzlichen Förderbedarf  der Big Band
Nütheim Schleckheim Bad Aachen e.V. zu genehmigen.

 

zu 8.einen Zuschuss für den FC Inde Hahn e.V. a) in Höhe von 429,00 EUR zur Anschaffung eines
Rasenmähers zu genehmigen. Den Antrag b) Anschaffung von Tornetzen zu streichen. Jeder Verein erhält vom Sportamt auf              Antrag jeweils ein Paar kleine und große Tornetze. Das Bezirksamt soll den Verein darauf hinweisen, zunächst              einen Antrag beim Sportamt zu stellen.

 

zu 5.Der Jugendtreff Space Walheim e. V. hat einen Zuschuss zu den Kosten der Maßnahme
Umschluss der Freileitung auf Erdkabel gestellt. Nach der mehrheitlichen Auffassung, ist der Eigentümer des Gebäudes grundsätzlich für Anschlussleitungen (Gas, Wasser, Abwasser, Strom) zuständig und nicht ein Mieter. Ein Mietvertrag über Dach und Fach dürfte nicht ausreichend sein, dass hier dem Mieter diese Kosten auferlegt werden können. Insofern ist der Eigentümer der Immobilie nach mehrheitlicher Auffassung dazu heranzuziehen. Bezirkliche Mittel sollten dafür nicht zur Verfügung gestellt werden.

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Beschluss:

Die Vergabe der bezirklichen Mittel (Restbetrag 50.000 €) erfolgt bei PSP-Element 1-011904-400-4, ‚Bezirk 4 Kornelimünster/Walheim‘ in Verbindung mit Kostenart 53180000 ‚Aufwendung für Zuschüsse an übrige Bereiche‘.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beschließt einstimmig die Vergabe der bezirklichen Mittel entsprechend dem Vorschlag der Kleinen Kommission - vorbehaltlich der Zustimmung der Finanzsteuerung.

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