17.10.2017 - 12 Führung von Vormundschaften/Pflegschaften für M...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau van der Meulen verweist auf die Aussage der Vorlage, dass sowohl der Vormund als auch das Mündel die durch die Fallzahlenreduzierung gewonnene Zeit für den persönlichen Kontakt sinnvoll nutzen könnten. Zur weiteren Unterstützung plädiert sie daher für eine Fallzahlenobergrenze von 30 anstatt der vorgeschlagenen 40 Fällen.

 

Herr Deloie schlägt vor, dem formulierten Beschlussvorschlag zu folgen und zu prüfen, ob die Fallzahlenreduzierung zukünftig auf alle Vormundschaftsfälle im gesamten Stadtgebiet übertragen werden könne.

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Beschluss:

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  3. Er beschließt, dem Antrag der freien Verbände zur Änderung der Leistungsvereinbarung Vormundschaften/Pflegschaften für Minderjährige entsprechend, die Obergrenze auf max. 40 Fälle festzulegen.
  4. Er beauftragt die Verwaltung, die Leistungsvereinbarungen entsprechend zu modifizieren.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3742&TOLFDNR=83424&selfaction=print