07.03.2018 - 13 Ratsanträge

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die fristgerecht eingereichten Ratsanträge zur Kenntnis und verweist sie gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die jeweils zuständige Stelle (Bezirksvertretung, Fachausschuss, Oberbürgermeister).

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3802&TOLFDNR=86115&selfaction=print