18.04.2018 - 1 Eröffnung der Sitzung

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Beratung

Der Oberbürgermeister begrüßt die Anwesenden zur 49. Sitzung des Rates der Stadt. Er verweist auf die Einladung, den Nachtrag, die Erläuterungen und die Tischvorlagen.

Die Allianz für Aachen habe mit Datum vom 05.04.2018 den Antrag gestellt, den Ratsantrag zum Thema Trickbetrug schon in der heutigen Sitzung zu behandeln, was er jedoch unter Hinweis auf § 3, Abs. 1 der Geschäftsordnung, nach dem für einen solchen Antrag mindestens ein Fünftel der Mitglieder oder eine Fraktion benötigt würden, abgelehnt habe. Der Antrag werde entsprechend im zuständigen Fachausschuss behandelt werden.

 

Ratsherr Helg, Vorsitzender der FDP-Fraktion, moniert den späten Versand des Nachtrags, der die Ratsmitglieder erst am gestrigen Tag erreicht habe. Wenngleich den Fraktionen vorab je ein Exemplar zur Verfügung gestellt worden sei, sei eine adäquate Vorbereitung auf die Sitzung so nicht möglich. Er bitte zukünftig um die Gewährleistung einer frühzeitigeren Versendung.

 

Der Oberbürgermeister erklärt, dass man derzeit die Versandfristen prüfe, um eine neue Regelung zu finden.

 

Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, schließt sich den Ausführungen von Ratsherrn Helg an. Dabei sei nicht die späte Fertigstellung der Unterlagen, sondern deren Versand das Problem gewesen. Sämtliche Vorlagen seien im Ratsinformationssystem abrufbar gewesen. Nichtsdestotrotz müsse sich die Verwaltung an die Regel des rechtzeigen Versandes halten.

 

Leider sei inzwischen der Versand eines Tages durch die Post nicht mehr gewährleistet, so der Oberbürgermeister. Entsprechend müsse man zur Gewährleistung der rechtzeitigen Zustellung die internen Fristen anpassen.

 

Bürgermeister Plum, SPD-Fraktion, bittet bei der Fristberechnung um Berücksichtigung des Umstandes, dass in vielen Außenbezirken Montags gar keine Post mehr zugestellt werde. Demnach würden auch Unterlagen, die bereits Donnerstags oder Freitags durch die Verwaltung versendet würden, erst Dienstags bei den Ausschussmitgliedern ankommen. 

 

Anträge auf Änderung der Tagesordnung werden nicht gestellt. Die Tagesordnung gilt damit in der vorliegenden Form als beschlossen.

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