18.04.2018 - 13 Ratsanträge

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die fristgerecht eingereichten Ratsanträge zur Kenntnis und verweist sie gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die jeweils zuständige Stelle (Bezirksvertretung, Fachausschuss, Oberbürgermeister).
 

 

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Anlagen zur Vorlage