16.05.2018 - 12 Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - befindlichen Grundstücke einstimmig eine Satzung zur Aus­übung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB.

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Anlagen zur Vorlage

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