16.05.2018 - 13 Beschluss über eine Veränderungssperre für den ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Ratsherr Helg, der Vorsitzende der FDP-Fraktion, verweist auf die ausführliche Diskussion im Planungsausschuss und teilt mit, dass seine Fraktion dem Erlass der Veränderungssperre auch heute nicht zustimmen werde. Eine Novellierung der Satzung wäre das bessere Mittel gewesen. Wenn allerdings schon eine Veränderungssperre beschlossen werden solle, dann für das gesamte Plangebiet entlang der Antoniusstraße, alleine schon aus Gründen der Gleichbehandlung. Die FDP befürchte vor allen Dingen, nach vier Jahren in die Entschädigungspflicht zu kommen, und bei der Größe des Plangebietes und den vielen Parzellen kämen dann auf die Stadt erhebliche Ausgleichszahlungen zu, vor allem vor dem Hintergrund, dass gerade der Fall der Entschädigungspflicht an einem anderen Ort in Aachen im vergangenen Monat eingetreten sei.

 

Ratsherr Baal, der Vorsitzende der CDU-Fraktion, weist auf die mehrheitliche Zustimmung im Planungsausschuss hin. Auch im Planungsausschuss habe die FDP nicht verraten, wie man einerseits sich dafür aussprechen könne, die Bordellbetriebe in der Antoniusstraße nach Möglichkeit einzustellen und zu verlagern und andererseits ausgerechnet gegen die Veränderungssperre sein könne.

 

Der Oberbürgermeister lässt sodann über die Beschlussempfehlung der Verwaltung abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB bei zwei Gegenstimmen die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich vom Eckgrundstück Nikolausstraße/Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8 im Stadtbezirk Aachen- Mitte.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3805&TOLFDNR=87037&selfaction=print