11.07.2018 - 9 Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU3“ (Krugeno...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt bei 13 Gegenstimmen mehrheitlich:

1.Sonderparkberechtigt werden:

a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz (Kennzeichenmitnahme möglich).

b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.

d)Hauptwohnsitzler, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen.

 

2.Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.

 

3. Für die Mehrkosten zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 wird im Haushaltsjahr 2018 eine überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 100.000 € bei PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" bereitgestellt.

 

4. Zur Überwachung des ruhenden Verkehrs im Zusammenhang mit der Einrichtung der Bewohnerparkzonen BU2 und BU3 wird der Stellenplan 2018 durch unterjährige Einrichtung von acht Stellen à 30 Stunden Wochenarbeitszeit, bewertet nach EG 5 TVöD, im Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32) verändert.

 

Ergänzung:

Der Rat der Stadt folgt dem Mobilitätsausschuss in der Beauftragung der Verwaltung, 2019 nach Besetzung der zusätzlichen Stelle die Prioritätenliste erneut zur Beratung in die politischen Gremien einzubringen. Dabei soll dargestellt werden, wie die Einrichtung der Bewohnerparkzonen unter Berücksichtigung des Bürgerantrags im Bürgerforum vom 3. Juli 2018 beschleunigt werden kann.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3808&TOLFDNR=88360&selfaction=print