22.02.2018 - 7 Schulschließung bei Unwetterereignissen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Es wird mündlich berichtet.
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 22.02.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Herr Fischer begründet den Antrag der Linken wie folgt:
Nach dem Orkan „Friederike“ hätten sich mehrere Eltern an die Fraktion gewandt. Die kurzfristige Entscheidung, die Kinder bis 10:30 Uhr zu entlassen und die anschließende Meldung, dass die Kinder doch in der Schule bleiben könnten, habe insbesondere für berufstätige Eltern zu erheblichen Koordinationsproblemen geführt. Zudem beklagt er, dass die Schülerinnen und Schüler genau zu der Zeit nach Hause geschickt worden seien, in welcher die Gefährdungslage am höchsten gewesen sei. Auch für die Schulen sei diese Situation belastend gewesen. Er fordere daher eine detaillierte Aufklärung der Vorgänge und Kommunikationswege im Katastrophenfall, insbesondere aus schulpolitischer Sicht.
Herr Wolff, Leiter der städtischen Feuerwehr, berichtet ausführlich über die allgemeinen Abläufe im Katastrophenfall und bezieht sich anschließend auf die Ereignisse am Tag des Orkans. Grundsätzlich sei die Zivile Verteidigung eine Bundesaufgabe und der Katastrophenschutz eine Aufgabe der Länder. In der Stadt Aachen werde bei außergewöhnlichen Ereignissen per Dienstanweisung der „Stab für außergewöhnliche Ereignisse“ (SAE) einberufen. Dieser Stab setze sich aus ständigen Mitgliedern (SMS) und ereignisbezogenen Mitgliedern (EMS), welche je nach Art des Vorfalls hinzugezogen würden, zusammen. Am Vorabend des 18.01.2018 sei aufgrund des zu erwartenden Orkans eine Zusammenkunft des SAE für den nächsten Morgen um 08:00 Uhr angesetzt worden. Dort wären unter anderem Informationen des Deutschen Wetterdienstes und der NATO-Airbase-Geilenkirchen zusammengetragen worden. Dabei würde die Situation gesamtstädtisch betrachtet, in erster Linie hieße das jedoch zunächst die Versorgung in Kliniken, das Verkehrsaufkommen und den Luftraum zu prüfen. Herr Brötz sei als Vertreter der Schulen ebenfalls in den Stab hinzugezogen worden. Da der Höhepunkt des Sturms zwischen 11:00 Uhr und 17:00 Uhr zu erwarten gewesen sei, sollten die Schulen zur großen Pause geschlossen werden, um den Kindern eine Rückkehr nach Hause vor dem Sturmhöhepunkt zu ermöglichen. Er weist daher den Vorwurf zurück, die Kinder seien im Hochpunkt des Sturm nach Hause geschickt worden. Solche Entscheidungen aus dem SAE seien sehr kurzfristig zu treffen und in der Regel für die Bevölkerung eher belastend.
Herr Brötz betont, dass es sich hierbei um schwierige Entscheidungen gehandelt habe und es immer einen Abwägungsprozess mit verschiedenen und nicht absehbaren Variablen gebe. Es gäbe ein Spannungsfeld zwischen dem kommunalen Handeln bei ‚außergewöhnlichen Ereignissen‘ und dem Handeln der Schulen, da Schulleitungen und Lehrer/innen Beschäftigte des Landes seien. Die vorhandenen schulinternen Notfallregelungen würden darüber hinaus in der Regel nur bei schulbezogenen Katastrophen, wie beispielsweise Amokläufen, greifen. Die Stadt habe beim Sturm nicht als Schulträger agiert; die Schulschließungen seien eine Entscheidung des SAE gewesen, der auf Basis ordnungsbehördlicher Regelungen (OBG) und des Katastrophenschutzgesetzes (BHKG) agiere. Die entsprechenden Anweisungen würden zukünftig rechtssicher formuliert. Grundsätzlich sei für den zukünftigen Umgang wichtig, dass in solchen Fällen eine engere Kommunikation stattfinden müsse, um eine schnellere Informationsweitergabe gewährleisten zu können. Eine Einberufung des Stabes am Vorabend vorhersehbarer Ereignisse sei ebenso wichtig wie die rechtzeitige Einbeziehung der Städteregion, die auf dem Stadtgebiet ebenfalls Schulen unterhalte, um hier zu einem kohärenten Vorgehen zu kommen.
Herr Fischer plädiert für eine frühzeitigere Zusammenkunft des SAE bereits am Vortag und eine damit einhergehende Information an die Schulleitungen. Schulschließungen könnten somit als Vorsichtsmaßnahmen schneller durchgesetzt werden. In diesem Zusammenhang weist er auf die per Erlass formulierte „Hitzefreiregelung“ hin, wonach eine Schulleitung nach freiem Ermessen über eine Schulschließung entscheiden könne und die sich auch auf andere extreme Witterungsbedingungen übertragen lasse.
Herr Brantin hebt die besondere Verantwortung des SAE hervor und könne nachvollziehen, dass das System „Schule“ lediglich ein Teilbereich im gesamtstädtischen Katastrophenschutz darstelle. Zudem sei es fraglich, ob die Eltern überhaupt rechtzeitig am Vorabend hätten erreicht werden können.
Herr Wolff hebt hervor, dass die Schulen teilweise unterschiedlich mit der Anweisung des SAE bezüglich der Schließung umgegangen seien. Einige Schulen seien geschlossen gewesen, während andere Schulen die Kinder weiterhin im Gebäude betreut hätten. Dies sei ein nicht tragbarer Zustand gewesen welcher noch aufzuarbeiten sei. Er könne nicht versichern, dass eine ähnliche Gefahrenlage mit daraus resultierenden kurzfristigen Entscheidungen in Zukunft ausgeschlossen sei.
Herr Landscheidt berichtet von einer divergierenden Informationslage bezüglich der Schulschließungen. Auf den Internetseiten der Stadt Aachen, der Feuerwehr Aachen und des Couven-Gymnasiums seien unterschiedliche Informationen geteilt worden. Er fragt sich daher, wie die Konsequenzen in diesem Bereich aussähen, um bei zukünftigen Ereignissen eine sichere Kommunikation zu gewährleisten.
Herr Büttgens, Pressesprecher der Stadt Aachen, erläutert, dass es bereits eine Zusammenkunft von mehreren Entscheidungsträgern, unter anderem auch mit Frau Schwier, Herrn Dr. Kremer als verantwortlicher Dezernent und den relevanten Fachbereichs- und Eigenbetriebsleitungen gegeben habe, in welcher die Abläufe der Stabsarbeit im Zusammenhang mit dem Sturmtief Friedreike intensiv und kritisch diskutiert worden seien. Unter anderem sei beschlossen worden, dass bei vorhersehbaren Ereignissen wie beispielsweise extremen Wetterlagen der SAE bereits vor dem Ereignistag zusammentreffe. Der Fachbereich Presse und Marketing (FB 13) sowie der Fachbereich Recht und Versicherung (FB 30) würden ab sofort bereits von Beginn an in die Stabsarbeit einbezogen. Eine enge Abstimmung mit der ASEAG sei ebenfalls vereinbart worden. Somit könne eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit, auch verstärkt über soziale Medien, unmittelbar gewährleistet werden.
Herr Wolff unterstützt die Ausführungen von Herrn Büttgens und hofft, dass die Schulen den künftigen Einschätzungen des Stabes vertrauen, da die Vertreter des Stabes über die notwenige Expertise verfügen würden. Zudem würde verstärkt auch die Notfall-Informations- und Nachrichten- App des Bundes, kurz Warn- App NINA, bedient werden. Auf Nachfrage von Herrn Giancoli erläutert Herr Wolff, dass die Meldungen der NINA-App auch auf einzelne Stadtbezirke eingeschränkt werden könnten. Herr Giancoli gibt einen zusätzlichen Hinweis auf die weitere Warn-App „KATWARN“, welche vom Fraunhofer-Institut entwickelt worden sei.
Frau Griepentrog zeigt sich erschrocken darüber, dass offenbar jede Schule im Moment der Warnung eine eigene Entscheidung bezüglich der weiteren Vorgehensweise getroffen habe. Dies sei fatal und zeige deutlich, dass der Kommunikationsstrom in jeder Hinsicht funktionieren müsse.
Frau Schwier ergänzt, dass es wichtig sei, dass in künftigen Schulleiterkonferenzen darauf hingewiesen wird, dass den Anweisungen des SAE Folge zu leisten sei. Dies sei nach Auskunft von Frau Keller bereits im Bereich der Grundschulen geschehen.
Herr Krott hätte eine klare Anweisung am Vorabend des Sturms durch das Schulministerium für hilfreich erachtet. Herr Fischer stimmt dem grundsätzlich zu, äußert jedoch den Wunsch, dass die Landesregierung eine rechtliche Grundlage schaffen möge, damit künftig eine solche Entscheidung landesweit einheitlich getroffen werden könne.