31.01.2018 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Mi., 31.01.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
a)Schriftliche Fragen liegen nicht vor.
b)Mündliche Fragen:
Herr Dr. Gunter Willi Uerlings, Cyprianusweg 6, 52076 Aachen, an die Verwaltung:
Es stand in der Zeitung, dass die Straße Napoleonsberg vom Steinkaulplatz bis zur Inde-Brücke verbreitert bzw. ein Fahrradweg angebaut werden soll. Da hätte ich gerne die Auskunft, wie dort der Stand der Dinge ist und ob Beratungen folgen.
Frau Claßen informiert, dass die Angelegenheit in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung beraten wurde und an die Fachverwaltung zwecks weiterer Prüfung zurückverwiesen wurde. Die Thematik wird wahrscheinlich in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung erneut beraten werden.
Frau Andrea Änne Holtschneider, Paul-Klee-Str. 4 a, 52076 Aachen, an die Verwaltung:
Ich habe eine Frage zum Bebauungsplan Kornelimünster West und der erneuten Offenlage. Habe ich das richtig verstanden: Es sind ja einige Änderungen in dem neuen Planungsentwurf, aber dass das Mehrfamilienhaus in der Höhe, dem Umfang und Abstand genau so bleibt. Die Änderungen, die wir jetzt gesehen haben, gehen den Lärmschutz in Richtung Verbrauchermarkt an.
Frau Hergarten antwortet, dass sich an den Inhalten des Planes in Bezug auf die künftige Planung nichts geändert hat. Alles was dort geplant ist an Hochbaumaßnahmen, das Mehrfamilienhaus und im Grunde auch der geplante Lebensmittelmarkt sollen dort errichtet werden. Die erneute Offenlage ist erforderlich, weil die Verwaltung den Planentwurf nochmal rechtlich überprüft und aus Gründen der Rechtssicherheit einige Änderungen vorgenommen hat.
Frau Iris Körner, Schleckheimer Str. 60, 52076 Aachen an die Verwaltung:
Bezüglich des Bebauungsplanes Kornelimünster West ist zu meinem Grundstück hin neuerdings eine Lärmschutzwand geplant worden, weil das neue Gutachten festgestellt hat, dass dies erforderlich ist. Wie effektiv soll eine Lärmschutzwand sein, die teilweise nur 50, 20 cm oder gar nicht höher ist als mein Grundstück? Die Lärmschutzwand ragt teilweise nur 20 cm über dem Erdboden meines Grundstückes. Das geht noch nicht mal in Höhe des Kellerfensters. Inwieweit soll das denn effektiv Lärm abhalten?
Frau Hergarten antwortet, der Bebauungsplan ist nicht auf das konkrete Bauvorhaben ausgerichtet, sondern die Anforderungen an das konkrete Bauvorhaben werden im Zuge der Baugenehmigung geprüft. Da werden dann auch die erforderlichen Gutachten eingereicht und geprüft, um im Vorfeld festzustellen, welche Immissionen ausgelöst werden könnten durch die mögliche Nutzung dort vor Ort, die wir ja im Grunde schon kennen. Es sind schon verschiedene Gutachten gemacht worden. Ich persönlich bin keine Lärmgutachterin aber die Maßnahmen, die der Lärmgutachter dort vorschlägt, dienen dazu die Lärmimmissionen in einem Rahmen zu halten, der die Genehmigung dieses Vorhabens zulässt.
Nachfrage von Frau Körner:
Aber ich meine 20 cm über der Erdoberfläche, quasi auf Höhe des Rasens, was soll das bringen?
Frau Hergarten antwortet, wenn die Frage so speziell ist, dann würde ich vorschlagen, dass diese schriftlich beantwortet wird, da ich nicht im Detail darüber informiert bin.
Herr Carsten Löffler, Schleckheimer Str. 60, 52076 Aachen, an die Verwaltung:
Ich habe ebenfalls eine Frage zum Bebauungsplan Kornelimünster West. Wieso und weshalb wurden eigentlich die ganzen Einwände der umgebenden Einwohner nicht beachtet hinsichtlich der Höhe des Gebäudes, des Mehrfamilienhauses, welches dort entstehen soll. Es wird rund 13 bis 14 m über Grund des Hauses Schleckheimer Straße 60 herausragen. Es haben so viele Leute Eingaben hinsichtlich der Höhe des Hauses gemacht und diese sind überhaupt nicht berücksichtigt worden. Wieso eigentlich nicht?
Frau Hergarten antwortet, dass die Fachverwaltung immer einen Vorschlag macht, eine Stellungnahme zu der Eingabe, über die dann hier in der Bezirksvertretung bzw. im Planungsausschuss beraten wird. Die Verwaltung macht einen Abwägungsvorschlag und die Politik entscheidet. Die ganzen Stellungnahmen zu den einzelnen Eingaben sind in der Dokumentation enthalten.
Zusatzfrage von Herrn Löffler:
Es ist noch keine Antwort auf meine Frage erfolgt, wieso es abgelehnt wird? Welche Gründe sprechen dafür, das Haus so groß, so hoch zu gestalten.
Frau Hergarten sagt eine schriftliche Beantwortung der Frage zu, da die eigentliche Sachbearbeiterin, die heute nicht hier anwesend ist, im Detail darüber besser informiert ist.
Zusatzfrage von Frau Holtschneider:
Sie sagen, wir werden schriftlich informiert. Nur die Abstimmung ist dann schon erfolgt und wir haben immer noch keine Begründung, um die wir uns so lange bemüht haben und geschrieben steht, die Einwände sind gerechtfertigt. Aber leider werden diese nicht berücksichtigt.
Frau Hergarten sagt eine schriftliche Beantwortung zu.