20.03.2018 - 8 Kriterien zum Einsatz von kommunaler Schulsozia...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Fischer hebt hervor, dass die Kriterien seiner Meinung nach fachlich einwandfrei seien. Jedoch würde der Bedarf nach wie vor die vorhandenen Ressourcen übersteigen. Es müssten noch mehr Stellen eingerichtet werden, damit auch der Bedarf an den Gymnasien, sofern diese einen entsprechenden Bedarf angemeldet hätten, gedeckt werden könne. Seiner Kenntnis nach habe das Geschwister-Scholl-Gymnasium bereits einen Antrag gestellt und unter Betrachtung der ersten vier genannten Kriterien müsse dieses Gymnasium auch prioritär behandelt werden. Es sei daher unbedingt notwendig entsprechende Anträge in den kommenden Haushaltsberatungen aufzunehmen.

 

Herr Sahm findet die Liste der Kriterien ebenfalls beachtenswert. Jedoch erstaune ihn das erste Kriterium welches impliziere, dass es Schulen gäbe, welche den Sinn der Schulsozialarbeit nicht erkennen würden. Daher sehe er diesen Punkt vielmehr als Grundvoraussetzung und nicht als Kriterium. Frau van der Meulen ergänzt, dass die Kriterien aus ihrer Sicht nicht bedarfsorientiert seien.

 

Frau Griepentrog erkundigt sich danach, ob die Kriterien auch auf bestehende Stellen angewandt oder nur bei der Vergabe von künftigen Stellen berücksichtigt werden würden. Zudem möchte sie wissen, wo die beiden zusätzlichen Stellen demnächst eingerichtet würden.

 

Herr Krott betont, dass eine Bedarfsanmeldung nicht nur von der Schulleitung sondern von allen Beteiligten getragen werden müsse. Die beiden zusätzlichen Vollzeitäquivalente (VZÄ) seien im Haushalt beschlossen worden und könnten anhand der neuen Kriterien nun an die entsprechenden Schulen verteilt werden. Die Kriterien könnten auch für künftige Stelleneinrichtungen verwendet werden.

 

Frau Drews berichtet, dass die Vorabgespräche mit den Schulen dem Zweck gedient hätten, die generelle Haltung der Schulen gegenüber der Schulsozialarbeit als ein Angebot der Jugendhilfe abzufragen. Die Kriterien stellten nun einen ersten Aufschlag dar, um die VZÄ sinnvoll an den antragstellenden Schulen zu verteilen. Auf die Frage von Frau Griepentrog berichtet sie, dass der Einsatz der Schulsozialarbeiter/innen an die Laufzeit des Kinder- und Jugendförderplans gebunden sei. Daher würden die aktuell eingerichteten Stellen zunächst nicht neu überprüft, sondern erst mit der Anpassung des Plans in den Jahren 2019/2020.

 

Auf Nachfrage von Herrn Rohé ergänzt Frau Keller, dass die Erhebung der notwenigen Daten zur Antragstellung nicht durch die Schulleitung alleine durchgeführt werden könne sondern immer das gesamte Umfeld (z.B. OGS, Förderschullehrer/innen) der Schule mit einbezogen werde.

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Beschluss:

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die von der Verwaltung aufgestellten Kriterien zum Einsatz von kommunaler Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

SchulA: einstimmig

KJA: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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