29.05.2018 - 10 Randzeitenbetreuung in der frühkindlichen Bildu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Tillmanns lobt die gute Vorlage der Verwaltung. Er unterstreicht, dass es sich hierbei nicht um ein Modell für die gesamte Stadt handeln könne und sei daher erfreut über den sozialräumlich bezogenen Ansatz, welcher ein unterschiedliches Agieren und die Auswahl der für den betreffenden Sozialraum passenden Angebote ermögliche. Er betont jedoch, dass in jedem Falle der Wechsel eines Kindes in eine andere Kindertageseinrichtung vermieden werden müsse. Zunächst solle nun mit dem angedachten und in der Vorlage vorgestellten Modell begonnen werden.

 

Frau van der Meulen verweist auf die Fälle alleinerziehender Elternteile, die aktuell noch auf eine Antwort bezüglich einer möglichen Randzeitenbetreuung morgens ab 05:00 Uhr oder früher warten würden. Sie erkundigt sich daher bei der Verwaltung, ob es einen Handlungsspielraum gäbe, um diesen Elternteilen einzelfallbezogene Lösungsvorschläge für eine frühmorgendliche Betreuung oder auch für eine Übernachtbetreuung anbieten zu können. Aus Sicht der Fraktion Die Piraten sowie aus pädagogischen Gründen sei eine derart frühe Kinderbetreuung zwar nicht anzustreben, aber dennoch zeige die Erfahrung, dass in Einzelfällen eine solche erweiterte Randzeitenbetreuung angebracht sei.

 

Frau Schwier unterstreicht, dass Einzelfälle durch die Fachabteilung stets sorgfältig geprüft und beraten werden würden, möchte dieser Thematik jedoch mit Vorsicht begegnen. Mit dem aktuellen Modell in der Vorlage nähere sich die Verwaltung an die Eruierung der vorhandenen Bedarfe nach einer grundsätzlichen Randzeitenbetreuung an. Diese Randzeitenbetreuung bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu erweitern, sei noch zu verfrüht. Für die von Frau van der Meulen beschriebenen Einzelfälle könnten beispielsweise über private Initiativen Lösungsmöglichkeiten gesucht werden.

 

Frau Scheidt dankt der Verwaltung für die Vorlage. Sie schließe sich der Äußerung von Herrn Tillmanns an, dass ein Wechsel von Kindern in eine andere Einrichtung zu vermeiden sei. Die Stadt Aachen entwickele sich mit diesem Modell in Richtung der Flexibilisierung der Angebote. Dabei dürfe jedoch nicht die Verantwortung für das Kindeswohl außer Acht gelassen und keine Betreuung über 45 Wochenstunden oder über Nacht angeboten werden. Auch wenn für einzelne Notfälle stets nach Alternativen gesucht worden sei, empfinde sie Öffnungszeiten von 05:30 Uhr bis 19:30 Uhr als vernünftig und angemessen. Sie erwarte gespannt den ersten Zwischenbericht nach der Erprobungsphase.

 

Herr Tillmanns pflichtet Frau Scheidt bei. Im Hinblick auf Einzelfalllösungen weist er darauf hin, dass die Stadt Aachen auch nur begrenzte Handlungsspielräume besäße und nicht dazu in der Lage sei, für jedes denkbare Lebens- und Arbeitszeitmodell eine adäquate Betreuung anbieten zu können. Hierfür herrsche glücklicherweise eine zu große Vielfalt in der Stadt. Zudem sei die Große Koalition bestrebt, das Risiko zu minimieren, dass die Randzeitenbetreuung als „besserer Babysitter“ missbraucht werde und verweist auf das Motto des Kinder- und Jugendausschusses, dass so viel Betreuung wie nötig, aber so wenig wie möglich angeboten werden solle.

 

Herr Krott macht auf die Möglichkeiten von Familienzentren aufmerksam, welche eine gute Vernetzung der Eltern untereinander unterstützen. Gegebenenfalls könnten dort extremere Betreuungsbedarfe aufgefangen werden.

 

 

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag der CDU und SPD Fraktion vom 10.1.2017 ist hierdurch erledigt.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

Einstimmig.

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