30.05.2018 - 7 Bebauungsplan Nr. 806 - Gewerbegebiet Schlottfe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Im Rahmen Vorstellung der geplanten Änderungen weist Frau Ohlmann darauf hin, dass mit dem Vorhabenträger vereinbart wurde, dass dieser ggfs. Flächen zur Verfügung stellt, wenn sich ein Bedarf zur Erschließung des Campus ergeben sollte.

Frau Schmitt-Promny wendet hierzu ein, dass die vorgesehene Erschließung des Campus durch das Brückenbauwerk auch in der Laurensberger Bevölkerung für erheblichen Unmut sorgt und gibt zu bedenken, dass mit der Festsetzung dieses Bebauungsplans Fakten geschaffen werden, die anderen Möglichkeiten zur Erschließung des Campusgeländes entgegenstehen.

Herr Gilson weist darauf hin, dass die Fläche nicht Eigentum der Stadt sei und damit in jedem Fall die Zustimmung des Eigentümers für andere Planungen erforderlich werde,

Ergänzend hierzu verweist Frau Ohlmann auf die bestehende Beschlusslage zur Erschließung des Campus Melaten. 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 806 - Gewerbegebiet Schlottfeld Teil II - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die Änderung Nr. 65 des Flächennutzungsplanes 1980 erneut öffentlich auszulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: einstimmigAblehnung:Enthaltung: 3

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3905&TOLFDNR=87540&selfaction=print