07.06.2018 - 11 Eginhardstraße - Erneuerung,Ausführungsbeschluss

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Poth weist auf die zuvor verteilte Tischvorlage hin:

-          Neuausbau der Eginhardstraße nach Sanierung von Abwasserleitungen durch STAWAG

Bürgerinformation am 07.03.2018

Sie ist als Anlage zu dieser Niederschrift einsehbar.

 

Frau Breuer erklärt, zwar sei in 2017 zunächst ein Empfehlungsbeschluss gefasst worden. Es habe sich aber im Nachhinein herausgestellt, dass die Mehrkosten auf die Anwohner umgelegt werden sollen. Diese hätten sich dagegen zur Wehr gesetzt, da es sich nur um eine Anliegerstraße handele. Die STAWAG solle nun verpflichtet werden, die Straße nach der Kanalbaumaßnahme in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, der dem vorherigen entspricht. Die Baumaßnahme betreffe nur ein Teilstück und sei als Reparatur zu betrachten.

 

Frau Poth hält einen Vortrag, der ebenfalls als Anlage erfasst ist.

Die STAWAG könne nicht einen ordnungsgemäßen Zustand wiederherstellen, da der heutige Zustand eben nicht ordnungsgemäß sei. Für den Kanal gebe es unbestritten einen  extremen Handlungsbedarf. Das Verfahren sei zweistufig:

  1. Zuerst werde ein Beschluss gefasst; Grundlage sei eine grobe Kostenschätzung.
  2. Es folge ein Aufstellungsbeschluss mit konkreter Kostenaufstellung.

In diesem Fall hätten sich Änderungen ergeben, die so nicht vorhersehbar waren. Es gelte nun, funktionale Mängel zu beseitigen, was bei einem niveaugleichen Ausbau möglich wäre. Durch diesen Umbau würde die Straße wiederhergestellt, aber in einem regelkonformen Zustand. Die Stadt sei gehalten, diese Kosten umzulegen.

 

Auf die Frage des Herrn Lindemann, wie hoch die STAWAG dann beteiligt würde, antwortet Frau Poth, die STAWAG würde die Kosten tragen, die bei einer Wiederherstellung des vorherigen Zustands entstanden wären.

 

Frau Rhie fragt

  1. Welche Konsequenz es hätte, den vorherigen Zustand wiederherzustellen und
  2. was für Folgen es hätte, wenn der Zustand in Zukunft einmal so schlecht wird, dass dann enorme Kosten entstehen und ob diese auch komplett umgelegt würden.

 

Herr Lindemann stellt die Frage, ob Bestandsschutz besteht.

 

Frau Poth erklärt, der Ausschuss müsse entscheiden, die Verwaltung könne nur etwas empfehlen und das sei der regelkonforme Ausbau. Sie könne keine Prognose geben, wann die Eginhardstraße zusammenfalle. Die Straße sei 60 Jahre alt und der Zustand nicht der schlechteste. Durch die Kanalerneuerung gebe es jetzt einen Anlass, die Straße neu zu planen. Bisher sei ein regelwidriges Verhalten geduldet worden, d. h. es kam zu Situationen, bei denen große Fahrzeuge den Gehweg nutzen mussten. Wenn eines Tages die Straße komplett erneuert werden muss, müssten die Anwohner die Kosten komplett selbst tragen.

 

Herr Larosch gibt ergänzend zu bedenken, wenn die Straße im Rahmen der Kanalbaumaßnahme erneuert werde, könnten die Kosten, welche die STAWAG tragen müsste, abgezogen werden, so dass es eine definitive Ersparnis für die Anwohner gebe.

 

Die Frage der Frau Rhie, ob das bei der Bürgerinformation auch so vermittelt wurde, wird bejaht.

 

Herr Neumann plädiert dafür, den Verwaltungsvorschlag anzunehmen. Es sei eben auf den Punkt gebracht worden, dass es jetzt günstiger für die Anwohner sei als später. Außerdem sei der jetzige Zustand schlecht und sollte deshalb korrigiert werden. Das müsse man den Anwohnern auch so vermitteln. Ein weiterer Aspekt sei die Entstehung neuer Baumfelder.

Frau Poth teilt ergänzend mit, es würden 6 neue Baumfelder entstehen.

 

Frau Conradt führt aus, die Eginhardstraße beschäftige die Politik und Verwaltung schon seit Monaten und man habe sich die Situation vor Ort angesehen. Sie schätze das Engagement der Verwaltung, etwas völlig neues darzustellen. Hier handele es sich lediglich um eine Anwohnerstraße. Die Bürger hätten sich dazu geäußert, die Straße sei o. k. wie sie ist und sie solle so wiederhergestellt werden. Es sei der Wunsch der Anwohner, aber auch deren Risiko. In Aachen gebe es Straßen, deren Zustand viel schlechter ist. Sie denke, der Ausschuss sollte konform mit den Anwohnern beschließen.

 

Frau Poth stellt fest, über die Erneuerungsbedürftigkeit des Kanals gebe es keinen Diskurs. Man könne die Diskussion eigentlich auf die Beitragspflicht reduzieren.

 

Frau Breuer wünscht eine Auszeit für eine Beratung über das weitere Vorgehen.

 

Herr Höfken erklärt, er habe vollstes Verständnis für das Anliegen der Bürger. Als Jurist stelle er aber die rechtliche Frage, wer haftet, wenn der vorherige Zustand der Straße wiederhergestellt ist, obwohl jetzt die Möglichkeit besteht, einen ordnungsgemäßen Zustand zu schaffen, und beispielsweise eines Tages ein Kind von einem Müllfahrzeug überfahren wird. Er könnte sich die Frage selbst beantworten, wolle aber eine Aussage der Verwaltung hierzu bekommen.

 

Herr Wingenfeld regt an zu prüfen, inwieweit es möglich ist, einen verkehrsberuhigten Bereich mit dem Zeichen 325 der StVO einzurichten, ohne niveaugleichen Ausbau der Straße. Möglicherweise könnte es sich bei der Eginhardstraße um einen Grenzfall handeln.

 

Frau Poth führt hierzu aus, verkehrsberuhigte Bereiche würden hauptsächlich in Wohngebieten eingerichtet. In der Regel bedeute es den niveaugleichen Ausbau. Da gebe es aber Grenzfälle; das müsse juristisch geklärt werden.

 

Nach weiteren Wortmeldungen der Frau Breuer, des Herrn Neumann sowie des Herrn Brantin unterbricht Herr Lindemann die Sitzung um 18.35 Uhr; die Beratungen werden um 18.45 Uhr wieder aufgenommen.

 

Herr Brantin stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Herr Höfken habe eine haftungsrechtliche Frage aufgeworfen. Die Frage sei nun, ob die Baumaßnahme die Verpflichtung auslöse, einen regelkonformen Zustand herzustellen. Die Koalition aus CDU und SPD wolle, dass diese Frage beantwortet wird, bevor ein Beschluss gefasst wird. Sie beantrage deshalb, diese haftungsrechtliche Frage durch den Fachbereich Recht klären und beantworten zu lassen.

 

Herr Achilles erklärt, er lehne das ab, weil er nicht einem Ausbau zustimmen werde, der nicht regelkonform ist.

 

Der Ausschuss fasst folgenden

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis

und fasst auf Grundlage der Pläne 2017_057_L1 und 2017_057_RQ1 und vorbehaltlich der rechtskräftigen Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel mit dem Haushaltsplan 2019 den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung der Eginhardstraße.

 

Er beauftragt die Verwaltung, die Frage rechtlich zu klären, ob die anstehenden Bauarbeiten die Verpflichtung nach sich ziehen, den regelkonformen Zustand herzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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