05.07.2018 - 7 Konsequenzen aus dem Urteil des Verwaltungsgeri...

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Beratung

Die Fraktion Grüne legt einen Beschlussentwurf mit einem 10-Punkte-Sofortprogramm vor, der als Anlage eingestellt ist.

 

Herr Costard berichtet, dass der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz in seiner Sitzung am 03.07.2018 folgenden Beschluss gefasst hat:

„Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz (AUK) nimmt die zehn vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese und mögliche weitere Maßnahmen im Hinblick auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen vom 08.06.2018 auf ihre Wirksamkeit zu prüfen und in der September-2018-Sitzung vorzustellen.“

In der Verwaltung seien einige Punkte in Arbeit, über andere müsse man diskutieren. Man könne die Vorschläge prüfen und nach der Sommerpause vorstellen.

 

Frau Rhie schlägt vor, den Beschluss des AUK zu übernehmen. Zu den Punkten 6. und 7. des 10-Punkte-Programms sei schon einiges beschlossen worden. Über einige Punkte sei bereits gesprochen worden. Es sei sinnvoll die Punkte, die noch nicht behandelt worden sind, zuerst einmal zu prüfen.

 

Herr Fischer erklärt, anlässlich des Urteils und des drohenden Dieselfahrverbotes wolle die Fraktion Grüne mit dem Antrag erreichen, dass weitere konkrete Maßnahmen, neben den bereits realisierten Maßnahmen, beschlossen und umgesetzt werden. Es fehle in der Politik teilweise der Wille mit effektiven Maßnahmen ein starkes Signal zu setzen. Deshalb habe seine Fraktion diesen Antrag gestellt mit Punkten, die unmittelbare Wirkung haben könnten und sie wolle damit heute einen Wendepunkt setzen, damit es nicht einfach so weitergehe.

 

Frau Breuer ist der Meinung, wer den Vortrag zu TOP 6 gehört habe wisse, dass schon sehr viel gemacht werde. Darüber, dass etwas passieren muss, gebe es wohl keine Diskussion, aber vieles brauche seine Zeit. Von dem 10-Punkte-Programm könne einiges gestrichen werden, weil es schon auf dem Weg sei. Anderes könne nicht sofort durchgeführt werden oder müsse noch geprüft werden.

Die Kritik höre sich zu pauschal an. Sie sei ebenfalls dafür, den Beschluss des AUK zu übernehmen.

 

Herr Achilles fragt sich, welche Konsequenzen aus dem Urteil gezogen werden. Man könne nicht sagen, dass nichts gestaltet wird. Natürlich sei schon einiges in Arbeit, aber der große Plan über die Verkehrswende fehle bisher und die großen Themen der Verkehrspolitik seien noch nicht beantwortet.

 

Herr Deloie spricht die Fraktion Grüne an. Sie sage selbst, dass nicht alles sofort machbar sei. Das sehe man an den Formulierungen. Das Urteil sei ein Schlag, aber es sei nicht so, dass nichts passiert. Man dürfe nicht außer Acht lassen, was bisher alles beschlossen und umgesetzt oder in Arbeit ist.

 

Frau Rhie findet den Wortbeitrag des Herrn Deloie treffend. Die meisten Punkte seien von der Verwaltung in Angriff genommen. Die Fraktion Grüne solle sich nicht Sachen heraussuchen, die gemeinsam auf den Weg gebracht worden seien, sondern neue Punkte aufführen.

 

Herr Klopstein nennt als Beispiel die Parkgebühren im Straßenraum. Hierzu sei eben das Gegenteil beschlossen worden, nämlich dass das Parken hier billiger ist als im Parkhaus. Weiter wolle die Politik erreichen, dass die Leute den ÖPNV nutzen. Was bisher für die Außenbereiche beschlossen worden ist, führe aber dazu, dass die Leute weiter mit dem PKW in die Stadt fahren. Auch die Preise seien in der letzten Zeit stetig erhöht worden.

 

Frau Becker stellt klar, dass das 10-Punkte-Papier keinesfalls einen Angriff auf die Verwaltung darstellen solle. Das Papier könne durchaus realisiert werden. Auch zum Parkhaus könnte vor dem Weihnachtsgeschäft reglementiert werden.

 

Der Vorsitzende Herr Ferrari lässt über die beiden Anträge abstimmen:

  1. Antrag der Fraktion Grüne über das 10-Punkte-Sofortprogramm
  2. Antrag, den Beschluss des AUK zu übernehmen

 

Abstimmungsergebnis zu 1.:

mehrheitlich abgelehnt bei 5 Zustimmungen

 

Anschließend erfolgt die Abstimmung zu 2. Der Ausschuss fasst sodann folgenden

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die zehn vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese und mögliche weitere Maßnahmen im Hinblick auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen vom 08.06.2018 auf ihre Wirksamkeit zu prüfen und in der September-2018-Sitzung vorzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen bei 3 Ablehnungen

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3930&TOLFDNR=88333&selfaction=print