05.07.2018 - 7 Änderung des OGS Erlasses zur Teilnahmeregelung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Krott berichtet, dass der Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung am 03.07.2018 dieses Thema bereits beraten habe. Die Änderungen des OGS-Erlasses spiegelten die in der Stadt Aachen schon seit längerem praktizierten Regelungen wider. Daher würden die Änderungen sehr positiv aufgenommen und die OGS als Bildungseinrichtung einen gefestigteren Rahmen erhalten. Herr Brantin schließt sich dem an.

 

Frau Griepentrog gibt zu bedenken, dass aus ihrer Sicht durch die flexible Teilnahmeregelungen der Landesregierung eine Öffnung der OGS herbeigeführt werde, welche mit einem bürokratischen Mehraufwand – wie beispielsweise dem Führen von Anwesenheitslisten – für die ohnehin schon überlasteten OGS einhergehe. Ihrer Meinung nach solle das politische Ziel in eine verpflichtende Richtung gehen.

 

Herr Brantin sieht die Gesetzesänderung vielmehr als eine Untermauerung der gelebten Praxis in Aachen. Insofern würden sich durch die Änderungen des OGS-Erlasses keine signifikanten Auswirkungen ergeben.

 

Herr Auler erläutert, er sei erfreut über die Flexibilisierung der OGS, welche den Eltern zwar die Möglichkeit einräume, dem Erziehungsauftrag wieder vermehrt selbst nachkommen zu können, jedoch würde sie der verpflichtenden Teilnahme an ausgewählten Angeboten der OGS nicht entgegensprechen.

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Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung bezüglich der Teilnahmeregelungen für die offene Ganztagsschule im Primarbereich entsprechend des geänderten OGS Erlasses vom 16.02.2018 zustimmend zur Kenntnis. Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Ergänzungen in den Bildungs- und Betreuungsvertrag und in die Kooperationsvereinbarung aufzunehmen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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