29.08.2018 - 12 Bebauungsplan Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendens...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Otten führt aus, dass die Teilaufhebung des Bebauungsplanes erforderlich ist  und stimmt dem Beschlussentwurf der Verwaltung zu.

 

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Beschluss:


Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufhebung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 516  -Diemstraße- (Heidbendenstraße) in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage