11.09.2018 - 5 6. Nachtrag zur Satzung über die Vermeidung, Ve...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Diese Vorlage erläutert der Betriebsleiter Herr Thalau dahingehend, dass insbesondere durch Nennung klarer Vorgaben in der Satzung den Vorschriften des Arbeitsschutzes sowie einer Empfehlung des Unfallversicherungsträgers Rechnung getragen werde.

Durch das Team Arbeitshindernisse des Geschäftsbereiches Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Winterdienst seien umfassende Standortbegehungen durchgeführt worden, deren Ergebnisse in die Satzung eingearbeitet wurden. Ebenso wurde den Beschwerden der Kollegen über vermüllte, versperrte oder zu enge Zugänge Rechnung getragen. Durch die deutlichen Regelungen in der Abfallwirtschaftssatzung habe der Stadtbetrieb nunmehr eine Handhabe, die Aufhebung der Missstände und Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften beim Grundstückseigentümer durchzusetzen.

Herr Thalau merkt weiterhin an, dass die Regelung des § 13 Abs. 4 b der Abfallwirtschaftssatzung aufgrund einer entsprechenden Empfehlung des Arbeitsschutzes auf 80 cm Türbreite geändert werden könne.

Auf die Fragen von Ratsfrau Kehren und dem sachkundigen Bürger Klopstein antwortet Herr Thalau, dass nach einer Anpassung der Satzung nicht sämtliche Standorte untersucht und vermessen werden, nunmehr jedoch konkrete Maßnahmen wegen beispielsweise überladener oder fehlbefüllter Behälter, deren Gewicht mancherorts über 90 kg lag, nach entsprechender Kommunikation mit den Eigentümern, durchgesetzt werden können.

Ratsherr Corsten stimmt für die CDU-Fraktion den Änderungen der 6. Nachtragssatzung der Abfallwirtschaftssatzung zu, er könne insbesondere mit den Regelungen zum Arbeitsschutz und den Fehlbefüllungen sehr gut leben.

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig

zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den 6. Nachtrag zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Gebiet der Stadt Aachen mit der Änderung des § 13 Abs. 4 b der Abfallwirtschaftssatzung auf 80 cm Türbreite zu beschließen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=3943&TOLFDNR=89068&selfaction=print