11.09.2018 - 16 Trägerauswahl von Kindertageseinrichtungen: Kr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Brötz erläutert einführend, dass der Fachbereich Recht im Vorlagenkopf als beteiligte Dienststelle erwähnt sei, die Vorlage aber letztlich nicht mitgezeichnet habe, da man sich dort eine detaillierte Gewichtung der Kriterien mit Punktesystem gewünscht habe. Der FB 45 favorisiert das dem Ausschuss in der Vorlage dargestellte Vorgehen.

 

Herr Tillmanns erläutert, dass die Vorlage auf einem entsprechenden Antrag von CDU und SPD basiere. Das von der Verwaltung vorgeschlagene Ergebnis sei für CDU und SPD gut und werde von ihr angenommen.  Zwar werde es auch weiterhin Trägerentscheidungen mit Diskussionsbedarf geben und ebenso würden die Kriterien nicht in Gänze davor bewahren können, dass nicht auch subjektive Komponenten oder politische Abwägungen eine Rolle spielen würden. Allerdings sei die künftige Trägerauswahl mithilfe der entwickelten Kriterien und der Matrix objektivierbarer, wie beispielsweise der sozialräumliche Bezug oder die Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband. Er bedankt sich daher für die Vorlage.

 

Frau Braun-Kurzmann bedankt sich ebenfalls für die Vorlage. Unter Bezugnahme auf Punkt 3.1 der Vorlage erkundigt sie sich jedoch danach, was genau die Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband beinhalte, besonders im Hinblick auf die Frage nach den Konsequenzen für privat-gewerblich geführte Einrichtungen oder Elterninitiativen. Sie bittet daher um eine Präzision des Kriteriums.

 

Herr Brötz erwidert, dass auch privat-gewerblich geführte Einrichtungen einem Spitzenverband angehören könnten. Es habe zwar noch kein Kontakt zwischen dem FB 45 und diesem Verband gegeben, dennoch existiere er. Da nicht auszuschließen sei, dass sich künftig neue Spitzenverbände gründen würden, sei bewusst keine namentliche Erwähnung der bestehenden Verbände vorgenommen worden.

 

Frau Scheidt lobt die Vorlage und das gute Ergebnis, da auch der Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband eine Gleichbehandlung der Einrichtungen und Träger geschaffen werde. Ein solcher Spitzenverband besäße – ebenso wie die freien Träger – eine Fachberatung, welche die Einrichtungen bei Beratungsbedarf nutzen könnten. Sie schließt sich dem Vorgehen der Verwaltung an, die Spitzenverbände nicht namentlich aufzuführen, plädiere allerdings auch dafür, die Kriterien nun gut nach außen hin zu kommunizieren.

 

Auf Nachfrage von Herrn Koch diesbezüglich bestätigt Herr Brötz, dass die Spitzenverbände einen Bezug zur Kindertagesbetreuung haben müssten.

 

Herr Krott erläutert abschließend, dass Vereinbarungen auf Landesebene ebenfalls mit den Spitzenverbänden getroffen werden würden. Insofern ergebe sich bereits hieraus ein Bezug zur Kindertagesbetreuung und die Sinnhaftigkeit der Mitgliedschaft, da die Kommunikation und Umsetzung über die Spitzenverbände initiiert und koordiniert würden.

 

 

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die von der Verwaltung aufgestellten Kriterien für die Übertragung von Trägerschaften für neue Kindertageseinrichtungen sowie die entwickelte Bewertungsmatrix ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

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