06.09.2018 - 10 Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehe...

Beschluss:
verwiesen
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Beratung

Herr Baal weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung Aachen-Haaren abweichenden Beschluss gefasst und sich gegen eine Aufhebung des Durchführungsplanes ausgesprochen habe.

 

Frau Ohlmann erläutert ausführlich die mit dem vorgeschlagenen Aufhebungsverfahren verbundenen Zielsetzungen: Zum einen wolle man die Voraussetzungen für eine moderate Nachverdichtung schaffen, zum anderen wolle man die nach derzeitigem Stand hierzu notwendigen kosten- und zeitintensiven Befreiungsverfahren vermeiden.

 

Herr Starmanns nimmt Bezug auf die Beratungen in der Bezirksvertretung und legt dar, dass die von der Verwaltung verfolgten Zielsetzungen grundsätzlich im Bezirk unterstützt würden, allerdings habe man in anderen Bereichen die Erfahrung gemacht, dass es bei einer Beurteilung von Gebieten nach §34 BauGB auch zu unterwünschten Effekten kommen könne. So gebe es beispielsweise immer wieder Probleme mit Bebauungen in zweiter Reihe und deren Erschließung über Stichwege, dies wolle man hier auf jeden Fall verhindern.

 

Herr Rau erklärt, dass man sicherlich überlegen könne, ob man hier einen einfachen Bebauungsplan aufstellen könne, um solchen Problemen vorzubeugen. In dem betroffenen Gebiet gebe es allerdings kaum Möglichkeiten für eine Bebauung in zweiter Reihe, so dass ein Steuerungsbedarf aus seiner Sicht eher nicht bestehe.

 

Herr Gilson spricht sich dafür aus, den Tagesordnungspunkt heute zu vertagen und zunächst genau zu prüfen, ob und inwieweit dem Wunsch der Bezirksvertretung nach einem neuen Aufstellungsverfahren nachgekommen werden solle.

 

Herr Plum plädiert dafür, beim weiteren Vorgehen die eigentlich beabsichtigte Verwaltungsvereinfachung nicht aus dem Blick zu verlieren.

 

Frau Ohlmann führt aus, dass aus planungsrechtlicher Sicht keine Gründe für die von der Bezirksvertretung gewünschte Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes ersichtlich seien. Man könne jedoch die Bereiche identifizieren, für die unerwünschte Entwicklungen bei einer Beurteilung nach §34 BauGB befürchtet würden, um dann über einen noch zu fassenden Aufstellungsbeschluss bei Bedarf steuernd eingreifen zu können.

Auf Nachfrage von Herrn Beus bestätigt sie, dass der für den Bereich des ehemaligen Sportplatzes an der Kreuzstraße bestehende Bebauungsplan von einer Aufhebung des Durchführungsplanes nicht betroffen sei.

 

Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Starmanns, Rau, Beus, Plum, Gilson und Ruppert sowie seitens der Verwaltung Frau Ohlmann beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden

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Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. Die Verwaltung wird gebeten, mit der Bezirksvertretung Aachen-Haaren zu klären, in welchen Teilbereichen eine unerwünschte Entwicklung befürchtet wird, wenn die Beurteilung zukünftig auf Grundlage von § 34 erfolgt. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss soll vorbereitet werden.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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