12.09.2018 - 7 Anpassung der Nordstraße zwischen Gewerbepark B...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt Herrn Larscheid vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

 

Herr Larscheid verweist auf die Vorlage und stellt die Planungsvarianten für die Nordstraße anhand einer Power-Point-Präsentation vor.

Er berichtet, dass den Anwohnern im Rahmen der Planungen für den Gewerbepark Brand zugesagt worden sei, eine Zunahme des Verkehrsaufkommens im angebauten Bereich der Nordstraße zwischen Trierer Straße und Brander Heide zu vermeiden.

In der Einwohnerfragestunde am 17.02.2016 sei nochmals durch einen Anwohner auf den wachsenden Verkehr aufmerksam gemacht worden. Vor Anbindung der Straße Gewerbepark an die Nordstraße sei im März 2013 eine Verkehrszählung durchgeführt worden. Bei einer erneuten Zählung im Juni 2016 sei festgestellt worden, dass das Verkehrsaufkommen um 12 % zugenommen habe, bei gleichbleibendem Anteil des Schwerlastverkehrs.

Herr Larscheid stellt zunächst die Bestandsituation vor und geht dann auf die Planungsvarianten 1-4 ein, die alle einen 1,50 m breiten Schutzstreifen für Radfahrer auf der Nordstraße in Fahrtrichtung Eilendorfer Straße bei einer verbleibenden Restfahrbreite von mindestens 5,20 m vorsehen. Mit einer abknickenden Vorfahrt und weiteren baulichen Maßnahmen könne die Attraktivität der Fahrbeziehung für den Durchgangsverkehr über die angebaute Nordstraße reduziert werden. Zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer werde in der Nordstraße nordöstlich der Kreuzung Brander Heide/Gewerbepark eine bauliche Mittelinsel angelegt.

Bei der Variante 2 werde auf die Linksabbiegespur in die untergeordnete Nordstraße verzichtet, so dass die Mittelinsel etwas weiter südlich angelegt werden müsste.

Die Variante 3 berücksichtige eine komplette Abbindung der Nordstraße, wobei dazu der Buslinienverkehr verlegt werden müsste. Diese Variante würde eine Verlagerung des Verkehrs in die Brander Heide, Hermann-Löns-Straße, Erftstraße und Erberichshofstraße bewirken und die ÖPNV-Erschließung verschlechtern.  

Die Variante 4 unterscheide sich durch die Lage der Mittelinsel im Bereich der Straße Gewerbepark Brand. Der Schutzstreifen aus der Straße Gewerbepark Brand müsse dafür im unmittelbaren Bereich der Mittelinsel unterbrochen werden. Die Nordstraße solle im Abschnitt zwischen Brander Heide bis Eckener Straße in die bestehende Tempo-30-Zone einbezogen werden. Das Durchfahrtverbot für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t solle bestehen bleiben. 

Die Verwaltung schlage nach Abwägung der Vor- und Nachteile die Variante 4 vor, weil hier die Ansprüche der Verkehrsteilnehmer am besten aufgenommen würden. Nach einem entsprechenden Beschluss werde die Ausführungsplanung erfolgen und danach eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand werde dann über das Ergebnis informiert.

 

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns bedankt sich bei Herrn Larscheid für seinen Vortrag.

 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF teilt mit, dass sich ihre Fraktion intensiv mit Vorlage befasst habe und zu dem Ergebnis gekommen sei, dass keine der vorgestellten Varianten das absolute Highlight sei. Die vollständige Abbindung der Nordstraße werde nicht gewünscht, da in Brand eine schwierige Verkehrssituation bestehe. Sie könne sich an die früheren Überlegungen zur Nordstraße und die Entwicklung des Gewerbeparks im Zusammenhang mit der Sorge der Anwohner bezüglich der Zunahme des Lkw-Verkehrs gut erinnern. Die Variante 1 sei wegen der separaten Linksabbiegerspur interessant und die Variante 4 sei für den Radfahrer von Vorteil. Hier bittet sie um Prüfung, ob eine Kombination der Varianten 1 und 4 möglich sei.

An der Ecke Nordstraße/ Gewerbepark Brand befindet sich ein Eckgrundstück, welches sich für eine Querung eignen würde. Das vorhandene Lkw-Verbot über 3,5 t werde missachtet und müsse durch eine bauliche Lösung ergänzt werden, die allerdings nicht zu eng ausgelegt werden dürfe, damit die vorhandenen Fahrbeziehungen erhalten bleiben. Sie bittet deshalb die Verwaltung, nochmals in die Planung einzusteigen und das Ergebnis vor einer Beschlussfassung bei einer Bürgeranhörung vorzustellen. Am besten würde dies in einer Sitzung des Bürgerforums vor Ort geschehen.

 

Für die SPD-BF bedankt sich Herr Müller bei Herrn Larscheid für die umfangreiche Vorlage. Auch seine Fraktion habe sich intensiv mit den Vorschlägen beschäftigt und sei zu dem gleichen Ergebnis gelangt. Bei Variante 1 finde die Linksabbiegerspur seine Zustimmung und bei Variante 4 die Querung für die Radfahrer. Allerdings solle die Mittelinsel der Variante 1 zusätzlich beibehalten werden. Die Variante 3 mit der kompletten Abbindung der Nordstraße halte er nicht für vertretbar. Er stellt fest, dass man von der Nordstraße kommend an der Stoppstraße anhalten müsse und den aus dem Gewerbepark kommenden vorfahrtsberechtigten Verkehr schlecht einsehen könne, da die Straße in einem sehr spitzen Winkel auf die Kreuzung treffe. Hier bitte er um eine Prüfung der Sichtbeziehungen.

Bei der damaligen Aufstellung des Bebauungsplanes für den Gewerbepark sei bereits über den Lärmschutz an dieser Kreuzung diskutiert worden. Von einer Lärmschutzwand sei seinerzeit die Rede gewesen. Es müsse auf jeden Fall die Möglichkeit des Lärmschutzes an dieser Stelle geprüft werden.

Dem Vorschlag von Ratsfrau Lürken, die kombinierte Variante im Bürgerforum vorzustellen, könne sich seine Fraktion anschließen.

 

Herr Hußmann von der Grünen-BF teilt zu den vorgestellten Varianten mit, dass seine Fraktion die Varianten 1 und 2 für akzeptabel halte. Variante 3 würde entfallen, bei Variante 4 sollte der Radfahrer auf die nördliche Seite geführt werden.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF bekräftigt die Aussage des Herrn Müller bezüglich der Ausfahrt aus dem Gewerbepark mit dem spitzen Winkel. Die Situation sei problematisch, da man auf der vorfahrtberechtigten Straße i.d.R. schneller fahre. Seiner Meinung nach müsse zu jeder Seite eine freie Sicht gewährleistet sein. Dazu könne das Ecke Nordstraße liegende unbebaute Eckgrundstück freigehalten werden.

 

Herr Larscheid bestätigt, dass die Sichtbeziehungen eingehalten werden müssten. Bezüglich des Lärmschutzes könne er aus der Begründung zum Bebauungsplan heraus sagen, dass die Lärmschutzwände seinerzeit ausgeschlossen worden seien. Grundsätzlich sei in dem Gewerbegebiet die Anordnung der Betriebe nach ihrer zu erwartenden Lärmemission gestaffelt worden. Er halte allerdings einen passiven Schallschutz an den Häusern für denkbar.

 

Ratsfrau Lürken schlägt eine vom Vorschlag der Verwaltung abweichende Beschlussfassung vor. Die Verwaltung solle zunächst mit dem Entwurf einer neuen Variante auf der Basis der Varianten 1 und 4 beauftragt werden, die in einer Sitzung des Bürgerforums in Brand vorgestellt werden solle. Dabei sei auch die Berücksichtigung von zwei Mittelinseln denkbar.

 

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns stellt klar, dass man bei dieser Vorgehensweise die betroffenen Bürger in die Diskussion einbeziehen könne. Die Beschlussfassung erfolge dann erst nach der Bürgerbeteiligung. Sodann lässt er über den geänderten Beschlussantrag abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand  beauftragt die Verwaltung, eine Variante auf Basis der vorgelegten Varianten 1 + 4 zu entwickeln, diese in einer Sitzung des Bürgerforums in Brand vorzustellen und sodann zur Beschlussfassung der Bezirksvertretung Brand vorzulegen. Die Verwaltung soll prüfen, ob Anwohner auf passive Schallschutzmöglichkeiten hingewiesen wurden und noch Ansprüche offenstehen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmung

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Anlagen

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