12.09.2018 - 7 Bericht über die Maßnahmen der zweiten Sitzung ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Die Stadt Aachen ist auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 StVO (Straßenverkehrsordnung) in Verbindung mit dem Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Bauen und Verkehr – III B 3 75 – 05/2 – v. 25.Juni 2017 zur Bildung einer Unfallkommission verpflichtet.

 

Im Kreuzungsbereich Berliner Ring/Madrider Ring/von-Coels-Straße haben sich insgesamt fünf Verkehrsunfälle ereignet. Bei zwei Unfällen wurden Fußgänger in den Furten angefahren, wobei in einem Fall der Fahrzeugführer die Signalanlage des Linksabbiegers fälschlicher Weise für sich erkannt hat und bei Rotlicht durchgefahren ist. An diesem Knoten besteht eine Streuung von Einzelsituationen. Bei der progressiven Signalisierung werden die Fußgängersignale auf dem Mittelstreifen zwischen den Fahrbahnen früher auf Rot geschaltet als die Fußgängersignale am Fahrbahnrand. Durch diese Regelung soll vermieden werden, dass Fußgänger auf der sehr schmalen Mittelinsel stehen bleiben müssen. Von Seiten der Verwaltung wird die dortige Situation beobachtet die derzeitige Signalschaltung nochmals begutachtet.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Anlagen

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