05.09.2018 - 7 Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Die Bezirksvertretungsmitglieder Schulz und Hüllenkremer ziehen sich für diesen Tagesordnungspunkt wegen Befangenheit aus der Beratung zurück.

 

Bezug nehmend auf die Verwaltungsvorlage führt Bezirksvertreter Starmanns aus, dass eine Aufhebung des in Rede stehenden Durchführungsplanes eine Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch ermöglichen würde. Dies sei aber nicht wünschenswert.

 

Das Aufhebungsgebiet sei als eines der wenigen Gebiete im Stadtbezirk Aachen-Haaren von gehobener Bebauung geprägt. Dieser Charakter dürfe nicht durch eine Lockerung des Baurechts gefährdet werden.

 

Unter diesem Aspekt könne seitens der CDU-BVF auch keiner Verdichtung der Bebauung zugestimmt werden. Allerdings sei man offen für eine Änderung des Bebauungsplanes etwa im Hinblick auf die Möglichkeit zum Ausbau oder zur Aufstockung der Bestandsbauten.  

 

 

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Beschluss (einstimmig):

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufhebung des Durchführungsplanes Haaren Nr. 8 zur Kenntnis.

 

Sie spricht sich gegen die Einleitung des Aufhebungsverfahrens aus, zeigt sich aber offen für Änderungen des Bebauungsplanes im Rahmen der Möglichkeiten.

 

Vor diesem Hintergund beantragt die Bezirksvertretung Aachen-Haaren eine Programmberatung über die Änderung des Bebauungsplanes.

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Anlagen zur Vorlage