29.11.2018 - 11 Haushaltsplanentwurf 2019 einschl. Finanzplan b...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Kaldenbach führt durch die vorliegenden Unterlagen zu den konsumtiven und investiven Haushaltsplanungen für die Jahre 2019 ff.

 

Es werden folgende Anträge beraten und beschlossen.

 

Ergebnisplan:

Produkt 030101 (Grundschulen):

Es liegt ein Antrag der Träger der Offenen Ganztagsschulen zur Anpassung der Fördersätze für das Schuljahr 2018/2019 um 5 % und eine dynamisierte Fortführung in dieser Höhe für die kommenden Jahre vor.

Herr Brantin erläutert, dass im Bereich der OGS seitens der Verwaltung aktuell noch eine Prüfung der Problemlage laufe und diese noch nicht abgeschlossen sei. Daher beantrage er für die Große Koalition die Anpassung der Fördersätze zum 01.01.2019 um 1,5 % und zum 01.08.2019 die normale Indexierung um 2,5 %.

Herr Fischer unterstütze den ursprünglichen Antrag der Träger der Offenen Ganztagsschulen, da die gute Arbeit dort weiter unterstützt werden müsse und weiterhin Bedarfe noch nicht ausreichend gedeckt seien.

Der Antrag der OGS-Träger wird mit 2 Zustimmungen, 13 Ablehnungen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

Dem Beschlussvorschlag der Großen Koalition wird mit 11 Zustimmungen, 3 Ablehnungen und 2 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt.

 

Frau Griepentrog beantragt für die Fraktion DIE GRÜNE die Aufstockung des Grundschulfonds auf 150.000 € ab dem Haushaltsjahr 2019 sowie ab 2020 um weitere 50.000 € jährlich bis hin zu 300.000 € im Jahr 2022. Der bisherige Ansatz erscheine ihr im Hinblick auf die besonderen Herausforderungen wie beispielsweise die Beschulung von neuzugewanderten Kindern zu niedrig.

Herr Fischer unterstütze den Antrag der Grünen. Im Hinblick auf die Sozialindexorientierung des Landes müssten Brennpunktschulen grundsätzlich anders ausgestattet werden, die Kommune könnte durch einen solchen Fonds ebenfalls einen Beitrag zur Unterstützung leisten.

Herr Rohé ist der Meinung, dass der Schulträger Schulen ohne einen finanzkräftigen Förderverein stärker fördern müsse, da diese ohnehin benachteiligt seien.

Herr Krott sehe momentan keinen konkreten Anlass die Ansätze für den Grundschulfonds zu erhöhen, da seiner Meinung nach die Brennpunktschulen gut unterstützt werden würden.

Der Antrag der Grünen wird mit 5 Zustimmungen, 10 Ablehnungen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

Frau Griepentrog beantragt für die Fraktion DIE GRÜNE die Aufstockung der Geschäftsaufwendungen im Bereich der Schulwegpläne auf 2.000 € ab dem Haushaltsjahr 2019. Dadurch könnten noch mehr Schulen von diesen Plänen profitieren.

Herr Brantin erklärt, er könne sich für die Große Koalition diesem Antrag gerne anschließen.

Der Antrag der Grünen wird einstimmig angenommen.

 

Herr Fischer beantragt für die Fraktion DIE LINKE die Einrichtung eines Musikfonds zur Absicherung der musikalischen Frühförderung in Grundschulen in Höhe von 50.000 €. Der Zukunftsfonds sei für Musikprojekte nur begrenzt zugänglich und könne nicht allen Anträgen und Bedarfen der Schulen gerecht werden. Es gäbe daher keine Alternative eine nachhaltige und langfristige finanzielle Unterstützung für beispielsweise Streicher- oder Bläserklassen zu erhalten.

Herr Krott entgegnet, dass die musikalische Frühförderung laut der Bildungsvereinbarung NRW zwar grundsätzlich Aufgabe der Kitas und Grundschulen sei, dennoch könne er keinen erhöhten Bedarf erkennen da für den Zukunftsfonds die Anzahl der Anträge aus dem Bereich der Musikförderung nicht signifikant gestiegen sei.

Frau Griepentrog könne den Antrag der Linken nachvollziehen und unterstützen, da eine Antragstellung ohne die entsprechenden finanziellen Mittel nicht möglich sei. Sie erinnere daran, dass der Zukunftsfonds lediglich eine Startfinanzierung für Musikprojekte darstelle und Schulen ohne finanzstarke Eltern oder Fördervereine diese Angebote dann wieder einstellen müssten. Herr Fischer ergänzt, dass derartige Projekte eine Wertschätzung verdienen würden.

Der Antrag der Linken wird mit 5 Zustimmungen, 10 Ablehnungen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

Das Produkt 030101 wird mehrheitlich mit 11 Zustimmungen, 4 Ablehnungen und einer Enthaltung mit den o. g. Änderungen beschlossen.

 

Produkt 030102 (Hauptschulen):

Das Produkt 030102 wird mit einer Enthaltung einstimmig beschlossen.

 

Produkt 030103 (Realschulen):

Das Produkt 030103 wird mit einer Enthaltung einstimmig beschlossen.

 

Produkt 030104 (Gymnasien):

Das Produkt 030104 wird mit einer Enthaltung einstimmig beschlossen.

 

Produkt 030105 (Gesamtschulen):

Das Produkt 030105 wird mit einer Enthaltung einstimmig beschlossen.

 

Produkt 030106 (Förderschulen):

Herr Kaldenbach weist darauf hin, dass der Antrag der Großen Koalition auf Förderung der OGS-Träger, welcher bereits unter Produkt 030101 beraten und beschlossen worden sei, analog für dieses Produkt übertragen werde.

Das Produkt 030106 wird mit den o.g. Änderungen mit einer Enthaltung einstimmig beschlossen.

 

Produkt 030201 (Schülerbeförderung):

Das Produkt 030201 wird mit einer Enthaltung einstimmig beschlossen.

 

Produkt 030301 (Medienzentrum):

Frau Griepentrog beantragt für die Fraktion DIE GRÜNE einen Betrag von 50.000 € für Fortbildungen im Digitalisierungsbereich an Schulen in den Haushalt einzustellen. Das Medienzentrum befinde sich vor der großen Aufgabe, alle Medienkonzepte der Schulen zu prüfen und anschließend entsprechend umzusetzen. Da voraussichtlich in absehbarer Zeit eine Vielzahl an fertiggestellten Medienkonzepten an das Medienzentrum herangetragen werde, müsse das Personal an den Schulen intensiv geschult und fortgebildet werden, damit die technische Ausstattung fristgemäß an den Schulen zum Einsatz kommen könne.

Herr Fischer unterstützt den Antrag der Grünen, da sich nicht alle Lehrkräfte in der Lage sähen die neuen Technologien korrekt zu bedienen. In der Vergangenheit habe es nach seinem Kenntnisstand lediglich eine Schulung für Whiteboards gegeben, dies sei zu wenig um das gesamte schulische Personal entsprechend fortzubilden.

Herr Krott erwidert, dass Fortbildungen der Lehrkräfte an Schulen keine kommunale sondern eine landespolitische Aufgabe seien und daher vielmehr die Forderung an das Land erhoben werden müsse, diese weiter im Bereich der neuen Technologien auszubauen. Daher könne die Große Koalition dem Antrag der Grünen in der Höhe nicht folgen.

Herr Sahm erläutert, dass die 50.000 € nicht für die kommunale Weiterbildung sondern für Weiterbildungen, die durch das Medienzentrum durchgeführt würden, eingesetzt werden solle. Daher könne mit den Mitteln vielmehr der Einsatz der Technik an den Schulen und daher die Arbeit des Medienzentrums gefördert werden.

Frau Griepentrog bekräftigt die Aussage von Herrn Sahm, dass die Mittel nicht als Ersatz für die Aufgabe des Landes zur Fortbildung des Personals gedacht seien, sondern vielmehr direkt eine Unterstützung für das Medienzentrum darstellen würden. Der Schulausschuss habe das Medienzentrum mittels Beschluss zu dieser Aufgabe befähigt und müsse nun entsprechende finanzielle Mittel dafür bereitstellen.

Frau von Jakubowski, Schulrätin für den Bereich der Grundschulen, ergänzt, dass Fortbildungen auch durch das Kompetenzteam der Städteregion angeboten würden und dass das Land schon einen großen Beitrag zu Lehrerfortbildungen leiste.

Der Antrag der Grünen wird mit 6 Zustimmungen und 10 Ablehnungen mehrheitlich abgelehnt.

Das Produkt 030301 wird mit 3 Ablehnungen, 11 Zustimmungen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

Produkt 030302 (Fördermaßnahmen und schulformübergreifende Dienstleistungen):

Frau Griepentrog beantragt für die Fraktion DIE GRÜNE die Aufstockung des Zukunftsfonds auf 40.000 € ab dem Haushaltsjahr 2019 und begründet diesen Antrag analog zu ihrem Antrag zum Grundschulfonds.

Herr Fischer unterstützt den Antrag der Grünen mit der Begründung, dass die Verwaltung den Zukunftsfonds reduziert habe obwohl es Bedarfe für diesen Fonds gebe. Er gehe davon aus, dass es wieder mehr Anträge seitens der Schulen geben werde.

Herr Brantin entgegnet, dass sich der neue Ansatz an der Höhe der abgerufenen Fördergelder aus dem letzten Jahr orientiere und sollte die Anzahl der Anträge wieder ansteigen, könne unterjährig nachjustiert werden.

Der Antrag der Grünen wird mit 5 Zustimmungen, 10 Ablehnungen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

Herr Brantin beantragt für die Große Koalition einen Betrag in Höhe von 150.000 € für das Bonussystem zur Erstellung der Medienkonzepte durch die weiterführenden Schulen in den Haushalt einzustellen. Im letzten Schulausschuss sei der Beschluss gefasst worden, dass Schulen, welche bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 ein fertiges Medienkonzept einreichen würden, mit einem Betrag von 2.000 € pro Zug belohnt werden würden. Schulen, die ihr Medienkonzept bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 einreichen, würden einen Zuschuss in Höhe von 1.000 € pro Zug erhalten.

Herr Sahm bringt seine Irritation zum Ausdruck. Er sei über den Antrag erstaunt, da die Grundschulen hierbei von dem Bonussystem ausgeschlossen seien obwohl in der letzten Sitzung des Schulausschusses die Zuschüsse für alle Schulformen beschlossen worden seien. Zudem sei der beantragte Betrag zu niedrig, da in Aachen deutlich mehr Züge an den Schulen vorhanden seien, als durch die hier veranschlagten 150.000 € hätten versorgt werden können. Daher beantrage er für die Fraktion DIE PIRATEN einen Betrag in Höhe von 1.500.000 € in den Haushalt einzustellen. Damit würde die Medienentwicklungsplanung von Beginn an mit ausreichend finanziellen Mittel ausgestattet, bevor es bereits mit Erstellung der Medienkonzepte zu Verzögerungen kommen würde und so die gesamte Digitalisierung an Schulen behindert werden könnte.

Herr Krott erklärt, dass der Antrag grundsätzlich für alle Schulformen gelten solle. Jedoch habe sich die Große Koalition bei der Verwaltung erkundigt und in Erfahrung gebracht, dass die Grundschulen planmäßig im kommenden Jahr mit digitalen Medien ausgestattet würden und daher das Anreizsystem seine Bedeutung verfehlen würde. Daher habe sich die Formulierung des Antrages auf die weiterführenden Schulen beschränkt. Ein Betrag in Höhe von 1.500.000 € sei aus seiner Sicht jedenfalls zu hoch angesetzt.

Frau Griepentrog unterstützt den Antrag von Herr Sahm und erinnert, dass der Betrag von 2.000 € als Zuschuss bereits in der vergangenen Sitzung als sehr pauschal kritisiert worden sei. Mit den nun vorgeschlagenen 150.000 € könnten demzufolge nur ein Bruchteil der Züge an Aachener Schulen von diesem Bonus profitieren. Daher plädiere sie für eine Anpassung der beantragten Mittel um allen Schulen die Möglichkeit zu geben, den einstimmig beschlossenen Bonus zu erhalten.

Herr Sahm ergänzt, dass das Bonussystem der Motivation aller Schulen dienen solle und daher an dieser Stelle keine Abstriche gemacht werden dürften.

Herr Fischer schließt sich seinen Vorrednern an und erläutert, dass er sich bei der damaligen Abstimmung enthalten habe weil der Bedarf anders als jetzt zu diesem Zeitpunkt noch nicht definierbar gewesen sei.

Herr Auler erläutert, dass der gefasste Beschluss durch den heutigen Antrag nicht rückgängig sondern vielmehr korrigiert werden solle, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt gewesen sei, dass die Grundschulen im kommenden Jahr bereits vollständig mit neuen Technologien ausgestattet würden. Zudem hätten die Grundschulen die rechtliche Verpflichtung bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 ein Medienkonzept vorzulegen, daher würde ein Bonus an dieser Stelle keinen Effekt zeigen. Die Höhe der beantragten Summe sei nach Absprache mit der Verwaltung festgesetzt worden.

Herr Sahm kritisiert, dass sich nach dem letzten Beschluss bereits Schulen an die Arbeit gemacht hätten und diese nun wieder enttäuscht würden, weil sie keinen Bonus bekämen.

Frau Griepentrog ist der Meinung, dass der Ausschuss sehr wohl durch die Quartalsberichte darüber informiert worden sei, dass die Grundschulen im kommenden Jahr ausgestattet werden würden. Nach wie vor bestünde das Problem der turnusmäßigen Ausstattungsrhytmen, welche an den Haushalt, nicht aber an die Fertigstellung des Medienkonzeptes gebunden seien. Daher sei es fatal mit den heutigen Beratungen einen zu kleinen Betrag anzusetzen.

Frau von Jakubowski ergänzt, dass sich die Grundschulen momentan auf demselben Stand wie alle anderen Schulformen befinden würden und somit seien die Schulen momentan noch nicht in der Lage, die Reichweite der Ausstattungen erfassen zu können. Es müsse noch festgelegt werden welche Geräte und welche Medien tatsächlich notwendig seien und wann diese zur Verfügung gestellt werden könnten. Zu betonen sei jedoch, dass besonders die Grundschulen einen wichtigen Beitrag in der Grundbildung junger Menschen leisten würden und daher müsse gerade diese Schulform bestmöglich ausgestattet sein. Dafür sei Unterstützung durch alle Akteure erforderlich und aus diesem Grund sollten die Grundschulen nicht von dem Bonussystem ausgeschlossen werden.

Herr Krott bekräftigt, dass die Grundschulen durch den Antrag der Großen Koalition nicht benachteiligt würden denn die wichtige Arbeit würde keinesfalls in Frage gestellt. Jedoch seien die Grundschulen nicht so stark auf einen Bonus angewiesen wie weiterführende Schulen, da diese im kommenden Jahr planmäßig ausgestattet würden. Sollten die Mittel für diese Ausstattung nicht auskömmlich sein, könne selbstverständlich nachjustiert werden.

Der Antrag der Piraten wird mit 5 Zustimmungen, 10 Ablehnungen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

Der Antrag der Großen Koalition wird mit 10 Zustimmungen, 5 Ablehnungen und einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen.

Das Produkt 030302 wird mit den o.g. Änderungen mit 11 Zustimmungen, 4 Ablehnungen und einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen.

 

Der Ergebnisplan wird mit den o. g. Änderungen mit 12 Zustimmungen, 3 Ablehnungen und einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen.

 

Der Investitionsplan wird einstimmig beschlossen.

 

Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Haushaltsplanentwurf wird mit 12 Zustimmungen, 3 Ablehnungen und einer Enthaltung mehrheitlich gefolgt.

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Beschluss:

Der Schulausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne des Produktbereiches 03 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2019 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 inklusive der Veränderungsnachweisung sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

 

Der Schulausschuss beschließt darüber hinaus die Produktblätter.

 

Der Schulausschuss beschließt abschließend, die im Teilfinanzplan 2019 veranschlagten Investitionen inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2022 inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 12Ablehnung: 3Enthaltung: 1

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