28.11.2018 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

 Zu Beginn erläutert Herr von Thenen die Modalitäten der Fragestunde.

 

a)Schriftliche Fragen liegen nicht vor.

 

b)Mündliche Fragen:

 

Frage von Herrn A.  E. aus Aachen

- gerichtet an Herrn Bezirksbürgermeister von Thenen:

 

Frage 1

Was stimmt an der Aussage, dass

a)  die Hahner Straße keine Kreisstraße mehr sein bzw. bleiben soll,

b)  sie saniert werden soll und

c)  diese Kosten auf die Bürger umgelegt werden sollen

 

Frage 2

Seines Wissens war wohl geplant schnelleres Internet in der Hahner Straße zu verlegen. Jetzt habe er aber gehört, dass die Maßnahme gestoppt wurde, weil die Stadt Aachen den Erd- und oder Baumaßnahmen nicht zugestimmt hat. Das würde bedeuten, dass kein schnelles Internet in diesem Bereich geben wird. Stimmt diese Information?

 

Herr von Thenen erklärt, dass die Verwaltung diese Fragen schriftlich beantworten wird.

 

Frage von Frau I. K. aus Aachen,

- gerichtet an die Verwaltung

 

Bezüglich des Bebauungsplans Kornelimünster West habe ich die schriftliche Einwendung gemacht, dass für das Schallschutzgutachten Bezugsgrundlage ein Werktag mit hoher Auslastung ist, dann aber die Zahl eines Werktags mit einer durchschnittlichen Kundenzahl berücksichtigt worden ist. Dies ist für mich ein Unterschied. Sieht die Stadt Aachen auch einen Unterschied?

 

Die Frage wird von der Verwaltung schriftlich beantwortet.

 

Frage von Frau J. E. aus Aachen,

- gerichtet an die Verwaltung

 

Wie ist der aktuelle Planungsstand beim Bauvorhaben Napoleonsberg. Wann wird die Angelegenheit in der Bezirksvertretung beraten.

 

Frau Claßen antwortet, dass vorgesehen ist, diese Angelegenheit voraussichtlich in der nächsten Sitzung am 06.02.2019 auf der Tagesordnung stehen wird.

 

Frau E. stellt die Anschlussfrage, ob schon etwas wegen der Umlegung der Kosten auf die Anwohner feststeht.

 

Frau Claßen fragt nach, ob die Stützmauer und der Fahrradweg gemeint sind. Nach Bestätigung antwortet sie, dass es nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht vorgesehen ist, die Kosten umzulegen. Diese Frage wird mit der Fachverwaltung noch einmal abgestimmt und schriftlich beantwortet.

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Beschluss:

 

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