06.12.2018 - 12 Haushaltsplanberatungen 2019 – Haushaltsplanent...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Seufert beantragt, für 2019 100.000 € und für 2020 180.000 € für die Einrichtung und den Betrieb einer Trinkerstube einzuplanen.

Der Antrag wird mit 2 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Frau Koentges beantragt, wie in dem gemeinsamen Beschlussvorschlag der CDU- und SPD-Fraktionen (Anlage 1) aufgeführt, für das Projekt „Querbeet“ für das Haushaltsjahr 2019 10.000 € einzustellen.

 

Frau Seufert unterstützt den Antrag und schlägt vor, die 10.000 € auch in den Folgejahren bereitzustellen.

Frau Scheidt schließt sich den Aussagen von Frau Seufert an.

 

Herr Bruynswyck schlägt vor, erst die Ergebnisse von Querbeet in 2019 abzuwarten.

 

Herr Deumens schließt sich Frau Scheidt an.

 

Frau Höller-Radtke macht den Kompromissvorschlag, die 10.000 € auch in 2020 einzustellen und für 2020 einen Sperrvermerk zu notieren und abzuwarten, ob auch die StädteRegion Mittel zur Verfügung stellt.

 

Zunächst wird über den Antrag, 10.000 € für die Jahre 2019 bis 2022 einzustellen und ab 2020 mit einem Sperrvermerk zu versehen, abgestimmt.

Dieser Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Als nächstes wird über den Vorschlag, für die Jahre 2019 und 2020 jeweils 10.000 € einzustellen und den Haushaltsansatz für 2020 mit einem Sperrvermerk zu versehen, abgestimmt.

Dieser Antrag wird ohne Gegenstimmen mit 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen.

 

 

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Beschluss:

a)      Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zu TOP 9 (Freiwilligenzentren), TOP 10 (Anträge der Träger der freien Wohlfahrtspflege auf Erhöhung der Zuschüsse 2019)  und 11 (Begegnungszentren) unter Einbeziehung des gemeinsamen Beschlussvorschlages der CDU- und SPD-Fraktionen ausschließlich der  Personalaufwendungen die Teilergebnispläne der Produktbereiche 050101, 050105, 050202, 050401, 050501, 100803 und 100804 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2019 und der Finanzplanung 2020 2022 (Anlage 1 und 2) einschließlich der Produktblätter (Anlage 4) und der Veränderungsnachweisung (Anlage 5). Er beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

 

b)      Der Ausschuss beschließt die im Teilfinanzplan 2019 veranschlagten Investitionen sowie deren Finanzplanung 2020 2022 (Anlage 3) einschließlich der Veränderungsnachweisung (Anlage 6).

 

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