04.12.2018 - 6 18. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung vo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Larosch führt aus, dass die Zahl der nicht an den Kanal angeschlossenen Bürger sehr gering sei, daher wolle man die Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen und die Gebührensatzung zur Entwässerungsatzung der Stadt Aachen zusammenfassen.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Erlass des 18. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2019 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

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