05.12.2018 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Herr Werner Grief, 52078 Aachen, hat eine Frage an die Verwaltung:

Herr Grief hat eine Frage zu Gehwegen und  Gebäuden im Zusammenhang mit dem Vennbahncenter Aachen-Brand. Seine Frage richtet er an die Verwaltung. Die Gehwegbreite vor dem EDEKA-Markt sei sehr schmal und er möchte wissen, wie es zu so einer Planung kommen konnte. Mit Rollator oder Kinderwagen sei das Benutzen des Gehweges sehr gefährlich.

 

Herr Willen vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen erklärt, dass die Planung seinerzeit von den zuständigen Fachabteilungen geprüft worden und für ausreichend sicher gehalten worden sei. Da es sich um Privatgelände des Vennbahncenters handele, seien die Einflussnahmemöglichkeiten begrenzt. Die Verwaltung werde die Frage nach Prüfung schriftlich beantworten.

 

Herr Grief äußert sich zu einem weiteren Thema. Seinerzeit sei das Bebauungsplanverfahren Nr. 620 durch das OVG Münster in Frage gestellt worden. Im gesamten Bereich Kollenbruch gelte demnach  § 34 BauGB, wonach auch jetzt schon gebaut werden dürfe. Doch wolle die Stadt Aachen nun einen Bebauungsplan. Bei den Abwägungen im Bebauungsplanverfahren Nr. 978 seien die von ihm gemachten Eingaben mit Bezug auf Gehwege und Gebäude nicht gebührend berücksichtigt worden. Herr Grief geht auf die mögliche Aufnahme der Gaststätte Grief sowie des Nachbargebäudes in die  Denkmalliste ein. Die geplante Bebauung im Planbereich sei zu hoch und passe sich deshalb nicht an. Die geplante Gehwegbreite sei zu schmal und erreiche nicht das erforderliche Mindestmaß von 2,50 m.

 

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns merkt an, dass Fragen und Anregungen zu aktuellen Tagesordnungspunkten die Beratung beeinflussen könnten und bittet darum, dies zukünftig zu vermeiden. Darüber hinaus stellt er fest, dass keine ergänzende Frage gestellt worden sei.

 

Frau Liliane Rauer, 52078 Aachen, hat eine Frage an die Verwaltung:

Frau Rauer ist Anwohnerin der Niederforstbacher Straße und für die Reinigung des Bürgersteigs zuständig. Aktuell sei sie aufgrund der starken Laubentwicklung mit dem Abtransport des Laubes überfordert und fragt deshalb die Verwaltung, ob sog. Laubkörbe zur Sammlung und Abtransport des Laubes durch den Stadtbetrieb aufgestellt werden könnten.

 

Herr Sanders erläutert, dass aufgrund der Aachener Straßenreinigungssatzung die Anwohner in den meisten Straßen dazu verpflichtet seien, die Gehwege zu reinigen und das Laub zu entsorgen. Sofern die Reinigung der Gehwege der Stadt Aachen obliege, würden die anfallenden Kosten den Anliegern im Rahmen der Straßenreinigungsgebühren auferlegt.

Das Thema sei bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Brand am 31.10.2018 behandelt und ein entsprechender Vorschlag gemacht worden. Dieser Vorschlag sei an den zuständigen Aachener Stadtbetrieb weitergeleitet worden. Der Stadtbetrieb stelle an bestimmten Punkten – auch in Brand – Container zur Verfügung, in die Laubabfälle eingeworfen werden können. Aufgrund der Vielzahl der Bäume in den Straßen müssten entsprechend viele Laubkörbe aufgestellt werden. Ob der Aachener Stadtbetrieb dies bewerkstelligen und finanzieren könnte, müsse dort geprüft werden. Er werde deshalb die Frage von Frau Rauer an den Aachener Stadtbetrieb weiterleiten.

 

Weiterhin hat Frau Rauer festgestellt, dass die Mitarbeiter der Regiekolonne in der Hochstraße das Laub aus den Parkbuchten entfernt hätten. Sie fragt, ob die Hochstraße von der Gebührensatzung her anders eingestuft sei als die Niederforstbacher Straße.

 

Vor dem Bezirksamt sei die Stadt Aachen zur Reinigung der Gehwege verpflichtet, antwortet Herr Sanders. Dies gelte auch für die Fahrbahn und Seitenstreifen in Hochstraße und Niederforstbacher Straße.

 

Zusatzfrage von Frau Rauer:

Bezüglich der Hundehalter im Park in der Eschenallee habe sie festgestellt, dass aktuell Verstöße gegen die Anleinpflicht geahndet würden. Demgegenüber würden die Jugendlichen, die im Park leere Wodkaflaschen und Unrat hinterlassen, nicht zur Rechenschaft gezogen.

 

Herr Sanders antwortet, dass die Verstöße unabhängig voneinander zu betrachten seien. In der Stadt Aachen müssten Hunde in öffentlichen Parkanlagen stets angeleint sein. Besonders im Park an der Eschenallee sei diese Regelung sinnvoll, da dort viele Kinder spielen würden. Um Verstöße zu sanktionieren, müsse der Verursacher zweifelsfrei identifiziert werden. Dies sei bei der beschriebenen Vermüllung schwierig, weil sie meist zur Nachtzeit geschehe. Das Bezirksamt habe den Ordnungs- und Sicherheitsdienst des städt. Fachbereichs Sicherheit und Ordnung gebeten, möglichst oft Kontrollen im Bereich Marktplatz und Parkanlage durchzuführen. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten geschehe das auch.

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