24.01.2018 - 6 Einspruch gem. § 39 Kommunalwahlgesetz NRW in V...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Der Ausschussvorsitzende verweist auf den Einspruch des Herrn Herforth und die abschließende Stellungnahme des Fachbereichs Recht und Versicherung hierzu.

Alsdann übergibt er das Wort an den Einspruchsführer, Herrn Herforth.

 

Nach weitergehenden Ausführungen gibt Herr Herforth an, von dem ihm gewährten Rederecht keinen Gebrauch machen zu wollen.

 

Ratsherr Brantin, CDU-Fraktion, konstatiert, dass es hier in der Hauptsache um die Klärung der Frage gehe, ob die Wahlordnung richtig oder falsch sei. Eine Regelung auf Landesebene sei nicht vorhanden, so dass die Ausgestaltung in der Verantwortung der Kommunen liege.

Während bspw. die Stadt Dortmund, wie die Stadt Aachen, nach dem Ein-Stimmen-System verfahre, gebe es für die Seniorenratswahl in Mönchengladbach andere Regelungen.

Die Frage, welche Verfahrensweise die richtige sei, ließe sich nur anhand der allgemeinen Wahlgrundsätze klären, die in der Verfassung in Artikel 28 Abs. 1 S. 2 GG niedergelegt seien. Hiernach müsse das Volk in den Ländern, Kreisen und Gemeinden eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen sei. Dies sei gleichermaßen in der Landesverfassung geregelt.

Hier stelle sich insbesondere die Frage nach der Gleichheit der Wahl. Zur Wahrung dieses Grundsatzes müsse jede Stimme den gleichen Zähl- und Erfolgswert haben.

Bei der Seniorenratswahl der Stadt Aachen sei dies zweifellos der Fall gewesen. Wenngleich man ein anderes Stimmensystem hätte anwenden können, habe die Stadt Aachen sich für das Ein-Stimmen-System entschieden. Diese Entscheidung zu treffen, sei, wie bereits ausgeführt, das legitime Recht einer Kommune.

Demnach entspreche die vorliegende Wahlordnung zur Wahl des Seniorenrates der Stadt Aachen auch den allgemeinen Wahlgrundsätzen.

 

Ratsherr Rau erklärt stellvertretend für die Fraktion Die Grünen, dass diese sich bei der Beschlussfassung enthalten werde. Es handele sich hier um eine rein aus der juristischen Betrachtungsweise zu beurteilende Angelegenheit. Eine Klärung sei eben daher auch lediglich auf juristischer Ebene möglich. Man sehe sich nicht in der Lage, hier auf Basis der Stellungnahme der Verwaltung eine eindeutig richtige Entscheidung zu treffen.

Seitens der Fraktion Die Grünen habe man es als wesentlich problematischer empfunden, dass die Informationen über die Kandidaten absolut mangelhaft gewesen seien. Eine Informationspolitik alleine über das Internet sei nicht ausreichend. Hier habe die Verwaltung jedoch bereits eine Änderung zugesagt.

 

In der SPD-Fraktion habe man die Stellungnahme des Fachbereichs Recht und Versicherung sehr intensiv und kontrovers diskutiert, so Ratsherr Linden. Hierbei habe man durchaus unterschiedliche Auffassungen vertreten. 

Es sei vorliegend die Frage zu klären, ob man in der gewählten Weise verfahren könne. Die Verwaltung positioniere sich hierzu eindeutig. Sicherlich hätte man jedoch hierzu noch ein externes Rechtsgutachten als weitere Entscheidungsgrundlage einholen können.

Der Einspruchsführer habe bereits mitgeteilt, dass er den Klageweg beschreiten werde, sollte sein Einspruch erfolglos bleiben. Von daher werde die Klärung der Verfahrensweise wohl nunmehr durch die Gerichte herbeigeführt werden.

 

Herr Königs, CDU-Fraktion, betont, dass die vorliegende Stellungnahme aus dem Fachbereich Recht und Versicherung der Stadt Aachen stamme, in dem Juristen mit der entsprechenden fachlichen Kompetenz angesiedelt seien.

Ein Rechtsgutachten anzufordern, in der Hoffnung, man erhalte hierdurch eine höhere fachliche Kompetenz, entbehre damit jeder Grundlage.

 

Ratsherr Pütz, Piraten-Fraktion, schließt sich den Ausführungen von Ratsherrn Rau an, weist allerdings darauf hin, dass die Anzahl der abzugebenden Stimmen auf dem Wahlschein angegeben worden seien.

Da nunmehr eine gerichtliche Klärung der Frage zu erwarten sei, werde er sich ebenfalls enthalten.

 

Eine Heilung der durch den Einspruch aufgeworfenen Frage sei heute nicht mehr möglich, so Ratsfrau Moselage, FDP-Fraktion. Für sie sei die Vorlage der Verwaltung in sich schlüssig, weshalb sie sich nicht enthalten, sondern zustimmen werde.

Der Einspruchsführer habe bereits angekündigt, den Klageweg zu beschreiten, werde sein Einspruch heute abgewiesen. Von daher seien weitere Diskussionen heute nicht zielführend.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt alsdann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Reduzieren

Beschluss:

In der Wahlprüfungssache betreffend den Wahleinspruch von Herrn Udo Herforth als Einspruchsführer vom 11.12.2017, zugegangen am 11.12.2017 per Mail sowie am gleichen Tag persönlich in Schriftform eingereicht, gegen die Gültigkeit der Seniorenratswahl der Stadt Aachen beschließt der Wahlprüfungsausschuss bei zehn Dafür-Stimmen und drei Enthaltungen einstimmig wie folgt:

 

Der Wahleinspruch ist unbegründet und daher abzuweisen. Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, entsprechend zu beschließen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4008&TOLFDNR=85254&selfaction=print