05.07.2018 - 5.2 Veränderung des Stellenplans im Bereich der stä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

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Beschluss:

1. Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen auf Grundlage der jährlich fortgeschriebenen Kindertagesstättenbedarfsplanung die Veränderung des Stellenplans 2018 durch

 

  1. Einrichtung von zwei Vollzeitstellen und drei halben Stellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
  2. Umwandlung zweier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte (ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE) in zwei halbe Stellen (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE),
  3. Einsparung einer halben Stelle für Ergänzungskräfte (ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE),
  4. Verlängerung des kw-Vermerkes (kw 2018) an einer bis zum 31. Juli 2018 befristet eingerichteten Vollzeitstelle für eine/n ErzieherIn bis zum 31. Juli 2019 (kw 2019),
  5. Verlängerung des kw-Vermerkes (kw 2018) an einer bis zum 31. Juli 2018 befristet eingerichteten Vollzeitstelle für eine Ergänzungskraft bis zum 31. Juli 2019 (kw 2019).

 

Des Weiteren empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters im Zusammenhang mit der Übernahme der Trägerschaft der Kindertageseinrichtung „Im Kollenbruch“ die Veränderung des Stellenplans 2018 durch

  1. Einrichtung einer vollen Stelle „LeiterIn“ (auszuweisen nach S 9 TVöD-SuE),
  2. Einrichtung von vier Vollzeitstellen und einer halben Stelle für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
  3. Einrichtung von zwei halben Stellen für Ergänzungskräfte (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE) sowie
  4. Einrichtung einer halben Stelle für eine Küchenkraft (auszuweisen nach EG 2 TVöD).

 

Darüber hinaus empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen hinsichtlich der KiTa „Im Kollenbruch“  für den Stellenplan 2019

 

  1. die Einrichtung von weiteren vier Vollzeitstellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
  2. die Einrichtung einer Stelle für eine „ständige Vertretung“ (auszuweisen nach EG S 13 TVöD-SuE),
  3. die Hebung der Leitungsstelle von Entgeltgruppe S 9 TVöD-SuE nach EG S 15 TVöD-SuE,
  4. die Einrichtung von zwei weiteren Vollzeitstellen und einer halben Stelle für Ergänzungskräfte (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE) sowie

 

 

auf Grundlage des „Konzeptes zur nachhaltigen Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Personalförderung in städtischen Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen“ empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters darüber hinaus die Veränderung des Stellenplans 2018 durch

 

  1. Einrichtung von fünf Stellen für ErzieherInnen im Anerkennungsjahr und
  2. Einrichtung von drei halben Stellen für Küchenkräfte (auszuweisen nach EG 2 TVöD).
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