27.02.2019 - 7 Verfahrenserleichterung bei der Aufstellung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

 

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Beschluss:

Der Rat beschließt einstimmig die Inanspruchnahme der Möglichkeit zur Verfahrenserleichterung für die Aufstellung der Gesamtabschlüsse der Jahre 2014 bis 2017 gemäß § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV.NRW.S.759).
 

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