06.03.2019 - 6 III. Änderung Bebauungsplan Nr. 800 - Grenzüber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt mit einer Enthaltung den Bericht der Verwaltung zur III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 800 zur Kenntnis.

Er weist nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück.

Der Rat der Stadt beschließt die III. Änderung Bebauungsplan Nr. 800 – Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen/Heerlen – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Richterich zwischen Staatsgrenze Niederlande/Deutschland, Alter Heerler Weg und Bocholtzer Weg gen. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Anlagen zur Vorlage