10.04.2019 - 13 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt trifft einstimmig folgende Entscheidungen:

 

1. Er stimmt der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Mandatierung der StädteRegion Aachen für die Durchführung der Aufgabe „Überwachung chemikalienrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Stadt Aachen“ zu.

 

2. Er beauftragt die Verwaltung, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach erfolgter Beschlussfassung durch den Städteregionstag in Abstimmung mit der Verwaltung der StädteRegion der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung zu-zuleiten. Sollten im Zuge dieses Genehmigungsverfahrens Änderungen in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung notwendig werden, werden diese dem Rat der Stadt erneut zum Beschluss vorgelegt; lediglich redaktionelle Änderungen wären ihm zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

3. Er erkennt grundsätzlich an, dass mit der Aufgabenwahrnehmung auf dem Gebiet der Stadt Aachen bei der StädteRegion zusätzlicher (Personal-) Aufwand entsteht. Die anteilig auf die Stadt Aachen für die Aufgabenwahrnehmung auf ihrem Gebiet entfallenden Nettoaufwendungen  werden entsprechend der Finanzierungsregelung in der beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von der Stadt ausgeglichen.
 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4022&TOLFDNR=92587&selfaction=print