10.01.2019 - 5 Altstadtquartier Büchel

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Beratung

Herr Schaffert erläutert einleitend ausführlich die Problemstellung, die sich aus der Verknüpfung der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes und des Baurechts ergebe. Nach geltender Erlasslage müssten Bordellbetriebe eine formelle baurechtliche Bau- oder Nutzungsänderungsgenehmigung vorweisen, eine solche liege jedoch in der Antoniusstraße lediglich für zwei Häuser vor. Für die Antoniusstraße stünden jedoch der Erteilung von unbefristeten Genehmigungen insbesondere die erklärten städtebaulichen Ziele entgegen. Diese Ziele, die u.a. die Verlagerung der dortigen Bordellnutzungen in den östlichen Teil vorsehen, seien zuletzt 2017 bestätigt worden. Da diese Verlagerung erst nach Errichtung des geplanten Laufhauses vollzogen werden könne, müsse für die Übergangszeit eine Zwischenlösung für die Prostitutionsarbeitsplätze gefunden werden, um die seitens  der Experten und Sozialverbände andernfalls nicht auszuschließende Verdrängung der dort Tätigen in prekäre Verhältnisse so weit möglich zu verhindern. Eine solche Zwischenlösung könne grundsätzlich ein temporäres Bauwerk sein, hierbei sei jedoch neben anderen Fragen vor allem zu bedenken, dass das in Frage kommende Grundstück für ein solches Bauwerk für den Bau des eigentlichen Bordellgebäudes benötigt werde. Eine andere Möglichkeit im Gebiet des anstehenden Bebauungsplanes sei die Erteilung von befristeten Genehmigungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz ausdrücklich ohne baurechtliches Präjudiz, sofern den sicherheitsrelevanten bauordnungs- und prostituiertenschutzrechlichen Sicherheitsbestimmungen inhaltlich Rechnung getragen wird. Beide Möglichkeiten erforderten jedoch weitere vertiefte planerische und rechtliche Prüfungen.

 

Frau Grehling führt ergänzend aus, dass die geltende Veränderungssperre die Umsetzung der städtebaulichen Zielsetzungen sichere. Die Verwaltung suche derzeit nach einem Weg, die politisch beschlossenen Zielsetzungen abzusichern und dabei die ordnungsrechtlichen Vorgaben des Prostituiertenschutzgesetzes bzw. des zugehörigen Erlasses einzuhalten. Dabei sei die genannte Wechselwirkung zwischen Baurecht und Prostituiertenschutzgesetz zu beachten. Unabhängig von der Veränderungssperre könnte der überwiegende Teil der Anträge aufgrund des Fehlens einer Baugenehmigung abgelehnt werden. Die Erlaubnis wäre zu versagen. Die Thematik sei von zentraler Bedeutung für die weitere Entwicklung am Büchel, allerdings seien dabei zahlreiche schutzwürdige Interessen Dritter, aber auch der Stadt berührt. Denkbar wäre evtl. eine Befristung der Genehmigung nach dem Prostituiertenschutzgesetz. Man führe derzeit Gespräche mit den Aufsichtsbehörden, um zu einer Lösung zu kommen. Für die nächste Sitzung des Hauptausschusses bzw. des Rates werde man eine Vorlage erarbeiten, in der hoffentlich konkretere Lösungsansätze vorgestellt werden könnten.

 

Für die Piratenfraktion zeigt sich Herr Pütz äußerst unzufrieden mit den Ausführungen der Verwaltung. Man habe der Veränderungssperre für den Bereich Büchel und Antoniusstraße zugestimmt, um die dortige Situation zu halten und den dort arbeitenden Frauen einen geschützten Raum zu bieten, bis das Laufhaus gebaut sei. Mit der jetzigen Entwicklung entstehe zunehmend der Eindruck, dass gerade durch die Veränderungssperre diese Absicht konterkariert werde. Man erwarte von der Verwaltung schnellstmöglich eine Lösung für dieses Dilemma.

 

Für die CDU-Fraktion betont Frau Breuer, dass die gesetzlichen Vorgaben hier eingehalten werden müssten. Ein willkürliches Vorgehen verbiete sich in dieser komplexen Gemengelage von selbst.

 

Für die SPD-Fraktion dankt Herr Plum Frau Grehling für die juristische Bewertung der Situation. Es sei deutlich geworden, dass die aktuellen Schwierigkeiten aus der veränderten Gesetzeslage resultierten, damit müsse man einen auch formal korrekten Umgang finden. Klar seien aber auch die politischen Zielsetzungen, nämlich der Verbleib der Bordellnutzung am bisherigen Standort und vor allem der Schutz der dort arbeitenden Personen. Die Verwaltung müsse alle Möglichkeiten nutzen, um diese Anforderungen überein zu bringen.

 

Für die Fraktion Die Linke verweist Herr Beus darauf, dass die Zielsetzungen für dieses Gebiet in einem weitgehenden interfraktionellen Konsens formuliert worden seien. Die Verwaltung müsse nun Wege finden, diese Beschlusslage auch angesichts der durch die veränderte Gesetzeslage entstandenen Schwierigkeiten umzusetzen.

 

Für die Fraktion der Grünen nimmt auch Herr Rau Bezug auf die deutlichen Voten des Sozialausschusses und des Planungsausschusses. Auch der Rat der Stadt habe eine eindeutige Position eingenommen. Es seien Wege für das weitere Vorgehen aufgezeigt worden, nun gelte es, Lösungen zu finden und möglichst schnell umzusetzen.

 

An der ausführlichen Diskussion beteiligen sich seitens des Ausschusses Frau Breuer, die Herren Rau, Pütz, Plum und Beus sowie seitens der Verwaltung Frau Grehling und Herr Schaffert.

 

Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.

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