12.03.2019 - 5 Altkleidersammlung im öffentlichen Straßenraum ...

Beschluss:
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Beratung

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, Frau Ernst vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen. Frau Ernst berichtet mittels einer Präsentation, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, über die Überlegungen, die zur Aussetzung des Standortkonzeptes bei der Stadt Aachen geführt haben.

So gehe die Verwaltung  von einer flächendeckenden Versorgung mit Altkleidercontainern auf privaten Flächen aus. Da vielseitige Angebote der zweckbestimmten Entsorgung bestünden und es rechtlich zulässig sei, grundsätzlich keine Sondernutzungserlaubnis mehr zu erteilen, solle der Mobilitätsausschuss am 21.03.2019 empfehlen und der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 10.04.2019 beschließen, dass ab dem 01.01.2016 eingeführten Standortkonzeptes "Gebündelte Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an einen Antragsteller" zunächst für ein Jahr mit dem Ziel auszusetzen, Altkleidercontainer dauerhaft nicht mehr auf öffentlichen Flächen zuzulassen.

 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, bekräftigt, dass die karitativen Verwerter nicht zu kurz kommen und die Zeit haben sollen, auf private Flächen auszuweichen.

Frau Ernst bittet er um Mitteilung, ob es verbindliche Absprachen mit dem DRK und Aachen Fairwertet in der Frage gebe, wie und wo die Container aufgestellt werden können. Ebenso bittet er um Auskunft darüber, wie die Verwaltung sicherstellt, dass sich die karitativen Verwerter nicht gänzlich zurückziehen.

 

Hierzu antwortet Frau Ernst direkt, dass die Verwaltung keinen Einfluss auf die Vermietung von privaten Flächen habe. Eine Abstimmung mit den karitativen Verwertern habe nicht stattgefunden.

 

Diese Vorgehensweise mahnt der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, ausdrücklich an.

 

Ratsherr Neumann drückt sein Unverständnis darüber aus, dass die Vorlage zum Standortkonzept dem  Betriebsausschuss nicht vorgelegt worden sei. Auch er weist auf die Notwendigkeit von Absprachen hin.

 

Ratsherr Corsten führt zu diesem Thema aus, dass, nachdem die karitativen Verwerter im Rahmen des Losverfahrens nicht zum Zuge gekommen seien, diesen geholfen wurde, Stellflächen auf privaten Grundstücken zu finden. Somit hätten sie in dieser Zeit ohnehin nicht im öffentlichen Straßenraum Container aufstellen können.

Insgesamt sehe er das Problem nicht. Die karitativen Verwerter hätten auf privaten Grundstücken großen Ärger bekommen, da die Container nicht regelmäßig geleert oder die Containerstandplätze nicht ausreichend gesäubert worden seien. Es gebe genügend Park- und damit Stellplätze bei Gewerbetreibenden bzw. Supermärkten. Somit trete insgesamt  für die karitativen Verwerter keine Änderung ein.

 

Der sachkundige Bürger Klopstein wundert sich über die Gesetzeslage, wonach die Stadt selber keine Altkleider sammeln dürfe, die Kleidersammlung aber sicher zu stellen habe.

 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, differenziert die Bedeutung von „karitativ“.

So verkaufen z.B. das DRK und weitere große karitative Verwerter große Mengen Altkleider zur weiteren Nutzung ins Ausland.

Aachen Fairwertet, die einen Großteil der Container in Aachen stellen, verfolge dagegen die strikte Politik, die gesammelten Altkleider in Aachen zu verwerten.

Des Weiteren setzt sich der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, dafür ein, die karitativen Verwerter sehr zeitnah zu Gesprächen mit der Verwaltung einzuladen.

 

Beigeordneter Dr. Kremer befürwortet ebenso zeitnahe Gespräche mit den karitativen Verwertern. Es seien jedoch Veränderungen angestrebt, da auch andere wertige Nutzungen des knappen öffentlichen Raumes denkbar seien, beispielsweise für Bäume oder Elektroladeinfrastruktur. Den karitativen Verwertern könne eventuell Hilfe angeboten werden. Er weist jedoch darauf hin, dass der Betriebsausschuss für diese Problematik nicht originär zuständig sei.

 

Abschließend merkt der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, wegen des engen Zeitablaufes an, die folgenden Beratungen im Mobilitätsausschuss und im Rat zu verschieben. Die Verwaltung solle ihn als Ausschussvorsitzenden und die karitativen Verwerter zu einem gemeinsamen Gespräch einladen.

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, unverzüglich die karitativen Anbieter und den Vorsitzenden des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb zu Gesprächen einzuladen.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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