11.04.2019 - 4 Altkleidersammlung im öffentlichen Straßenraum ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Die Vorlage war in den Sitzungen des Ausschusses am 21.02. und 21.03.2019 vertagt worden. Am 12.03.2019 hat der Betriebsausschuss für den Aachener Stadtbetrieb dieses Thema beraten; auf den Beschluss wird verwiesen.

Frau Ernst berichtet zum Sachstand und zu den Änderungen seit dem Erstellen der Vorlage.

Sie legt einen Gesprächsvermerk vor, der als Anlage eingestellt ist.

 

Herr Brantin begrüßt im Namen seiner Fraktion, dass das Gespräch mit den caritativen Einrichtungen geführt wurde. Da habe sich vorab einiges angestaut. Zu begrüßen sei auch die nun getroffene Vereinbarung. Dadurch sei die Vorlage teilweise überholt.

 

Herr Neumann richtet an die Verwaltung die Frage, ob man glaube, dass die Aufsteller nach der Abschaffung der öffentlichen Entsorgungsmöglichkeiten es schaffen, auf privatem Gelände regelmäßig zu leeren, obwohl es jetzt schon an vielen Stellen zu Überfüllungen komme.

 

Frau Ernst antwortet mit Verweis auf den Gesprächsvermerk, man habe sich einvernehmlich darauf verständigt, dass die caritativen Einrichtungen bis Ende 2020 100 Altkleidercontainer auf Privatgelände aufgestellt haben werden. Das entspreche genau der Anzahl der öffentlichen Standorte Ende 2018.

 

Herr Blum erklärt, das Ergebnis sei jetzt zu begrüßen. Allerdings sei er der Meinung, man hätte sich schon früher mit den Unternehmen verständigen und damit in die Politik gehen können. Die Aufregung sei völlig überflüssig gewesen und man hätte sich die Probleme sparen können, wenn alles früher angestoßen worden wäre.

Vor einigen Jahren sei angeregt worden, die Aufgabe dem Stadtbetrieb zu übertragen, da sie lukrativ sei. Es habe aber Widerspruch gegeben und es zeige sich nun, dass die caritativen Aufsteller überfordert seien.

 

Frau Rhie findet es erfreulich, dass sich nun eine Lösung gefunden habe und viele der Einladung zu einem Gespräch gefolgt seien. Ihr Eindruck sei aber nicht, dass die caritativen Aufsteller überfordert seien, sondern die Standorte durch diese sogar besser gepflegt wurden. Zu Engpässen sei es erst durch die neue Situation gekommen. Sie stellt die Frage, ob nicht auch Daten im Beschluss geändert werden müssen. Frau Ernst antwortet, bisher sehe der Beschluss das Ende der Aussetzungsphase bis Ende 2019 vor. Das Datum könnte so bleiben oder aber angepasst werden.

 

Frau Breuer verbindet mit der Verlagerung auf private Flächen die Hoffnung, dass ein anderes Verantwortungsgefühl dahinter stehe.

 

Herr Brantin ist der Meinung, bei der Änderung des Beschlusses sollten auch Datum und Zeitraum angepasst werden, die ebenfalls überholt seien. Wenn absehbar sei, dass die Zeit nicht reiche, solle der Termin verlängert werden. Die caritativen Aufsteller seien in der Vergangenheit immer bemüht gewesen, die Plätze sauber zu halten; sie seien nur in der Zwischenzeit durch die Neuerungen „überrannt“ worden.

 

Herr Achilles stellt in Frage, ob die Anzahl der Container ausreicht. Er erwarte, dass bei einer so grundlegenden Sache wie dieser die Politik vor der Umsetzung gefragt wird.

 

Der Vorsitzende Herr Ferrari stellt Einvernehmen darüber fest, dass über die Umsetzung des Vermerks zum „Standortkonzept Altkleidersammlung“ vom 04.04.2019 (insbesondere die Punkte 1. – 4.) in Verbindung mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt werden soll.

 

Der Ausschuss fasst folgenden

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das in dem als Anlage beigefügten Gesprächsvermerk beschriebene und in der Sitzung vorgestellte Konzept für die Aufstellung von Altkleidercontainern umzusetzen.

Er empfiehlt dem Rat der Stadt, das ab dem 01.01.2016 eingeführte Standortkonzept „Gebündelte Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an einen Antragsteller“ ab sofort zunächst für ein Jahr auszusetzen und keine Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Das Jahr 2019 soll als Projektphase definiert werden, in der die Verwaltung die Auswirkungen beobachtet. Die Verwaltung soll mit einer Evaluierung beauftragt werden, über die Ende 2019 zu berichten ist. Für den Fall, dass die Evaluation positiv endet, soll das Standortkonzept ohne weitere Beschlussfassung ab dem 01.01.2020 aufgegeben werden; darüber hinaus sollen keine Sondernutzungserlaubnisse mehr zum Aufstellen von Altkleidercontainern auf öffentlicher Verkehrsfläche im gesamten Stadtgebiet erteilt werden.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen

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