02.05.2019 - 3 Vorstellung des Vereins ´Pro Arbeit e. V.´Antra...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Poquett stellt den Verein „Pro Arbeit e.V.“ mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation (Anlage 1) vor.

 

Frau Seufert dankt für die kurze Einführung und fragt, welche Auswirkungen das Teilhabechancengesetz auf die Träger und Vereine hat.

 

Herr Poquett erläutert, dass das Jobcenter Aachen das Teilhabechancengesetz als große Chance ansieht und nutzt. In den nächsten 5 Jahren ist geplant, 400 Stellen neu zu schaffen, wovon 150 bereits eingerichtet wurden. Er wünscht sich, dass dieses erfolgreiche Instrument gegen Langzeitarbeitslosigkeit mehr in der Presse publiziert wird. Von den insgesamt 400 Stellen sind je 1/3 auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, bei der Kommune und bei gemeinnützigen Trägern und Vereinen angesiedelt. Er hofft, dass möglichst viele Stellen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingerichtet werden, da das Teilhabechancengesetz auf 5 Jahre befristet ist.

 

Herr Verholen, der selber im Vorstand von Pro Arbeit e. V. ist, ergänzt Folgendes:

Kernbestand der Arbeit von „Pro Arbeit e. V.“ ist auch die Lobbyarbeit für arbeitslose Menschen. So wurde z.B. die Veranstaltung „Hartz IV im Landtag“ initiiert, in der Arbeitslose mit politischen Vertretern ins Gespräch kommen konnten. Vor zwei Jahren wurden Bundespolitiker in Qualifizierungsbetriebe eingeladen, ebenfalls mit dem Ziel, den Kontakt zwischen Politikern und Arbeitslosen zu verbessern.

Außerdem hat „Pro Arbeit e. V.“ als Dachverband einen eigenen Sitz im Beirat des Jobcenters erhalten, was diesem Verein eine zusätzliche Gewichtung gibt.

 

Herr Hansen fragt nach, wie hoch die Chancen sind, Langzeitarbeitslose mit Hilfe des Teilhabechancengesetzes im allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren und was die Hauptgründe von Langzeitarbeitslosigkeit sind.

 

Herr Poquett erwidert, dass die Gründe für Arbeitslosigkeit sehr individuell und vielfältig sind. Oft sind es Menschen über 55 Jahre, die sehr motiviert sind, aber keinen verwertbaren Berufsabschluss vorweisen können. Gerade für ältere Arbeitslose bietet § 16 i des Teilhabechancengesetzes die Möglichkeit, für bis zu 5 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt werden zu können und mit dem Einkommen ihren Lebensunterhalt bis zum Renteneintritt selber bestreiten zu können. Er weist darauf hin, dass ein Teil des Lohnzuschusses als Steuern wieder den öffentlichen Kassen zufließt und zudem Kosten für Arbeitslosengeld und Kosten der Unterkunft eingespart werden können.

 

Frau Koentges dankt dem Verein für die wertvolle Arbeit. Sie wünscht sich einen Sachstandsbericht in einem Jahr, in dem über die weitere Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in Aachen informiert wird, um diesen Prozess seitens des Ausschusses weiter begleiten zu können.

 

Herr Brantin merkt an, dass sich die Zahl der Langzeitarbeitslosen in den letzten Jahren kaum verbessert hat und hofft, dass sich dies nun ändert. Er fragt, welche Wünsche der Verein „Pro Arbeit e. V.“ an die Politik hat.

 

Herr Poquett äußert zwei Wünsche: Zum einen sollen alle Beteiligten, die Stellen schaffen, „vom Menschen her denken“, also zunächst die Möglichkeiten und Bedarfe des Arbeitssuchenden feststellen und dementsprechend die Stellen ausgestalten. Zum anderen bittet er die Politik, Wege zu finden, kleine Betriebe, die nicht „Pro Arbeit e.V. angeschlossen sind, bei der Finanzierung des Eigenanteils zu unterstützen. Bei einer Vollzeitstelle beträgt der monatliche Eigenanteil ungefähr 300 Euro monatlich; dies ist für einige gemeinnützige Betriebe und Vereine kaum alleine stemmbar.

 

Herr Deumens dankt für die Ausführungen und fragt ergänzend, welche Stelle wo geschaffen werden können, um Arbeitslosen eine langfristige Perspektive geben zu können

 

Herr Poquett erwidert, dass neben den eingangs erwähnten 150 Stellen, die das Jobcenter eingerichtet hat, weitere 70 Stellen bei den Mitgliedern von „Pro Arbeit e.V.“ eingerichtet wurden. Die Arbeitsverhältnisse sind laut Gesetz auf maximal 5 Jahre befristet, daher muss frühzeitig eine Weitervermittlung in den ersten Arbeitsmarkt geplant werden.

 

Frau van der Meulen findet es bemerkenswert, was alles bereits im Rahmen des Teilhabechancengesetzes realisiert werden konnte. Sie fragt nach, ob auch Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen dieser Arbeitsverhältnisse gezahlt werden und warum nicht alle Träger Mitglieder von „Pro Arbeit e. V.“ sind.

 

Herr Poquett erklärt, dass Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung gezahlt werden, aber nicht zur Arbeitslosenversicherung, was zur Folge hat, dass die Beschäftigten nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, sondern nur auf Leistungen nach dem SGB II. Einige gemeinnützige Träger und Vereine haben keine Einsatzmöglichkeiten für diese Arbeitskräfte oder es fehlt ihnen die finanzielle Möglichkeit, den Eigenanteil zu erbringen, und sie sind deswegen nicht Teil von „Pro Arbeit e. V.“.

 

Herr Müller betont, dass es bedauerlich ist, dass die Presse bei dieser Sitzung nicht anwesend ist und so diese Angelegenheit nicht ausreichend publiziert wird.

 

Frau van der Meulen fragt nach, ob nach Ablauf der  5 Jahre eine Verlängerung des Teilhabechancengesetzes absehbar ist.

 

Frau Höller-Radtke verweist hierzu auf eine Einflussnahme über die einzelnen Abgeordneten der Parteien im Bundestag.

Kleinere oder finanzschwächere Träger bittet sie, eine finanzielle Unterstützung für den Eigenanteil beim Jobcenter anzufragen. 

 

Herr Poquett ergänzt abschließend, dass es seit 2007 bereits andere Möglichkeiten gibt, in denen Arbeitsverhältnisse mit Langzeitarbeitslosen teilweise unbefristet und mit bis zu 75 % Lohnkostenzuschuss unterstützt werden.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, nach Ablauf eines Jahres einen Sachstandsbericht über die weitere Entwicklung der Auswirkungen des Teilhabechancengesetzes im Ausschuss vorzustellen.


 

 

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Anlagen zur Vorlage

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