09.05.2019 - 10 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

Herr Brötz berichtet zum aktuellen Sachstand bezüglich der Bewerbung als sogenannte Talentschule, dass im Schulausschuss beschlossen worden sei, dass sich die Aachener Schulen erst bei der zweiten Kohorte bewerben mögen. Die Bewerbungsfrist dafür sei der 15.12.2019. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule habe daraufhin nun erneut alle weiterführenden Schulen angeschrieben, sodass die Möglichkeit für die Schulen bestehe, bis zu den Sommerferien den erforderlichen „Letter of Intent“ zu verfassen. Nach den Sommerferien werde die Verwaltung die eingegangenen Bewerbungen dem Schulausschuss zur Entscheidung vorlegen. Im Anschluss würden die Bewerbungsunterlagen entsprechend vervollständigt und beim Land eingereicht.

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