04.07.2019 - 7 Veränderung des Stellenplans 2019Einrichtung vo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Begolli betont vorweg, dass die Stellenrichtungen aufgrund der Aufgabenzuwächse sinnvoll und unstrittig seien. Sie möchte jedoch an dieser Stelle ihre Verärgerung über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) bzw. den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zum Ausdruck bringen. Sei ein entsprechender beidseitiger Belastungsausgleich vorgesehen? Sie bitte vor diesem Hintergrund um eine Überprüfung im Sinne des Konnexitätsausführungsgesetzes.

Sowohl Frau Plum als auch Frau Nußbaum unterstützen die Ausführungen ihrer Vorrednerin und unterstreichen ihre Aussagen mit persönlichen Erfahrungsberichten.

Herr Dr. Kremer merkt erklärend an, dass die Personalverwaltung -ausweislich der Vorlage- Fragen zum Konnexitätsausführungsgesetzes bereits im Vorfeld mit Dezernat II erörtert habe. Der Landschaftsverband führe seinerseits eine entsprechende Evaluation durch.

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Beschluss:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters  empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss  dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2019 durch Einrichtung von 2,0 nach A 10 LBesO A bewerteten Vollzeitstellen für die Leistungssachbearbeitung im  Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Hilfen bei Einkommensdefiziten (FB 56/200) zu beschließen.

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