03.07.2019 - 9 Geschwindigkeitsregelung Grachtstraße;hier: In...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt Herrn Havertz vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

 

Herr Havertz verweist auf die Tischvorlage und erklärt ergänzend, dass vor der Diskussion über die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h bzw. 50 km/h im Jahre 2018 eine Geschwindigkeitserfassung über insgesamt 7 Tage durchgeführt worden sei. Dabei sei trotz ausgeschilderten 30 km/h bei 3.999 kontrollierten Fahrzeugen eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 55 km/h festgestellt worden; 29,3 % seien schneller als 60 km/h gefahren. Vor einigen Monaten sei dann die Geschwindigkeitsbegrenzung außerhalb der geschlossenen Ortslage auf 50 km/h ausgeschildert worden. Bei der jetzigen Messung vom 27.06. bis 02.07.2019 seien 4.223 Fahrzeuge erfasst worden, davon 26,6 % über 60 km/h. Bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit 50 km/h – also von 20 km/h mehr als früher – sei die tatsächliche Durchschnittsgeschwindigkeit aber 53 km/h und damit 2 km/h geringer gewesen. Dies weise darauf hin, dass die Fahrer-/innen unabhängig von der Beschilderung ihre Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anpassen. Die Verwaltung schlage daher vor, bei der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung vom 50 km/h zu bleiben.

 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF bedankt sich bei Herrn Havertz. Das Thema sei bereits im Bürgerforum diskutiert worden. Der betreffende Abschnitt der Grachtstraße verlaufe durch das größte zusammenhängende Naturschutzgebiet in der Stadt Aachen. Die Grachtstraße werde von vielen Radfahrern und Fußgängern benutzt. Die Sperrung der Straße komme nicht in Frage, vielmehr solle das Tempo von 50 km/h auf 30 km/h reduziert werden, zumal die Lärmbelastung bei 50 km/h höher sei. Auch aus Naturschutzaspekten sei eine Reduzierung der Geschwindigkeit sinnvoll.

  

Herr Hellmann von der SPD-BF ergänzt, dass seinerzeit ein interfraktioneller Antrag auf Ausweisung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gestellt worden sei. Um die Beschränkung durchzusetzen, sollten z. B. Baken o. ä. aufgesetzt werden. Man erwarte von der Verwaltung diesbezüglich Vorschläge. Ein Rechtsabbiegegebot solle an der Ausfahrt der Fa. Nesseler angebracht werden.

 

Ratsherr Blum von der FDP berichtet, dass er als Bewohner von Krauthausen die Grachtstraße sehr oft benutze. Er habe den Antrag zur Ausweisung von Tempo 30 km/h mit unterzeichnet. Die Straße solle baulich so angelegt werde, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten werde, zumal die Straße sehr abschüssig sei und heute zum schnellen Fahren einlade. Da die Verbindung zwischen Brand und Krauthausen bestehen bleiben sollte, spreche er sich gegen eine Sperrung der Straße und für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aus. Er bittet um eine zusätzliche Sperrbeschilderung an der Baustellenausfahrt der Fa. Nesseler.

 

Herr Depenbrock von den GRÜNEN-BF bittet darum, den Antrag umzusetzen. Er halte die gemessenen Spitzengeschwindigkeiten in dieser Straße für sehr bedenklich. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h müsse daher umgesetzt und bauliche Maßnahmen zur Reduzierung und Einhaltung der Geschwindigkeit getroffen werden. Das Schild an der Ausfahrt der Fa. Nesseler sei erforderlich.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach in Abwägung aller Aspekte unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzgebietes Indetal die Verkehrsregelung in der Grachtstraße (Einfahrverbot aus Richtung Krauthausen mit Ausnahme des Radverkehrs) bei einer für Außerortsstrecken stark reduzierten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h bestehen soll. Die Verwaltung wird beauftragt, bauliche Maßnahmen zu prüfen und in der Bezirksvertretung Brand vorzustellen, sowie die Ausfahrt aus dem Betriebsgrundstück Nesseler nach links zu unterbinden.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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