11.09.2019 - 23 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Klopstein betont, dass die Dringlichkeitsentscheidung auch von anderen Fraktions- bzw.

Einzelvertretern unterschrieben worden ist.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte genehmigt die nachfolgende, von der Bezirksbürgermeisterin Frau Marianne Conradt und Herrn Patrick Deloie am 29.07.2019 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

Gemäß § 60 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein Westfalen (GO NRW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksbürgermeisterin Aachen-Mitte und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Planungsausschuss, folgendes zu beschließen:

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung von Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes – Blondelstraße / Promenadenstraße – für den Planbereich zwischen Peterstraße, Blondelstraße, Promenadenstraße und Schumacherstraße im Stadbezirk Aachen-Mitte.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4157&TOLFDNR=94911&selfaction=print