29.10.2019 - 3 Mitteilungen und Berichte: öffentlicher Teil

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Beratung

Frau Grehling weist im Rahmen der Betrachtung des Übersichtsblattes zum aktuellen Buchungsstand darauf hin, dass sich der darauf dargestellte Stand auf den Stichtag 30.09.2019 beziehe.

Sie erläutert, dass sich aus den aktuellen Zahlen auch Effekte und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2020 übertragen ließen. Das Gewerbesteuersoll zum 30.09.2019 verglichen mit dem Buchungsstand zum 30.08.2019 und dem Buchungsstand vom heutigen Tag lasse nur Vermutungen zu, welches Ergebnis sich am Jahresende ergäbe. Berücksichtige man aktuelle Mitteilung über einen Abgang und bereits bekannte einmalige Effekte sowie eigentlich den Vorjahren zuzuordnende Erträge, dann müsse der in der Haushaltsplanung 2020 bisher unterstellte Basissockel der Gewerbesteuer sogar noch nach unten reduziert werden. Die Entwicklung der Ertragspositionen im Übrigen sei jedoch planmäßig.

Frau Grehling erläutert weiter die größten Abweichungen im Bereich der Erträge und Aufwendungen, insbesondere den Kostenerstattungen und –umlagen sowie den Transferaufwendungen, in denen sich die Auswirkungen der differenzierten Regionsumlage niederschlügen. Weitere große Abweichungen bei den Erträgen seien auf die umgestellte Buchungs- und Planungssystematik bei den Pensions- und Beihilferückstellungen sowie aktualisierte Kalkulationen im Bereich Asyl zurück zu führen.

 

Zudem weist Frau Grehling, auch wenn die originäre Zuständigkeit in einem anderen Ausschuss liege, auf eine Vorlage aus dem Bereich der Feuerwehr zur Priorisierung von Investitionsmaßnahmen hin. Diese Vorlage stelle eine feuerwehreigene Priorisierung von Maßnahmen in Anlehnung an den Brandschutzbedarfsplan dar bzw. dessen zeitliche Realisierungsziele, die haushalterisch allerdings entsprechend der objektiven Möglichkeiten weiter zu hinterfragen und zu überprüfen seien. Die Maßnahmen befänden sich noch weitestgehend auf der § 13-Liste und diese sei mit den Aufstellungen der Feuerwehr überwiegend deckungsgleich, weise in Einzelfällen jedoch auch nicht unerhebliche Differenzen aus. Hier sei auch auf den Haushaltsplan verwiesen.

 

Ratsherr Gilson teilt mit, dass im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz der Wunsch geäußert wurde, eine Übersicht der Bedarfe anhand des Brandschutzbedarfsplans zu erstellen. Bei der Übersicht der Feuerwehr sei lediglich das Augenmerk auf die Maßnahmen, dem Grunde nach zu legen. 

 

Ratsherr Pilgram merkt an, dass im Hinblick auf den vorgelegten Zeit- und Ressourcenplan die Angaben der Spalte „Umsetzung bis“ sowieso fraglich seien, da ja bekanntlich jetzt schon ein Umsetzungsstau bei den Investitionsmaßnahmen vorliege und dieser erstmal aufzulösen sei.

 

Frau Grehling erläutert, dass es am Beispiel der Feuerwehr und hier im Konkreten dem Bau von neuen Feuerwachen deutlich werde, welche Fragen an die jeweilige Zeitplanung zu richten seien, z.B. wenn noch nicht einmal die Grundstücksfrage geklärt sei.

Grundsätzlich gebe es bei Investitionsmaßnahmen immer wieder Prozesse in denen es zu Problemen komme, welche dann eine zeitliche Verzögerung mit sich brächten.

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