30.10.2019 - 4 Denkmalbereich Kornelimünsterhier: Beschluss d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Die SPD-BF weist darauf hin, dass dieser Punkt bereits in der Sitzung am Anfang des Jahres ausführlich beraten wurde. Die Punkte, die damals für wichtig erachtet wurden, sind nun in dieser Satzung enthalten. Insbesondere auch der Hinweis, dass sich Kornelimünster als Ort auch weiterentwickeln kann. Mit der damaligen Beschlussfassung wurde dann auch die Bürgeranhörung durchgeführt; von dem Anhörungsrecht hat jedoch leider keiner Gebrauch genommen. Sie zeigt sich mit der jetzt unverändert vorgelegten Fassung der Satzung einverstanden.

 

Die CDU-BF führt an, dieser vorgelegten Fassung ebenfalls zuzustimmen. Auch sie bemängelt, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger während Offenlage des Satzungsentwurfes keinen Gebrauch von ihrem Anhörungsrecht gemacht haben. Die Satzung ist so gefasst, dass der Ort Kornelimünster denkmalgeschützt in seine Zukunft gehen kann.

 

Frau Opitz bezieht sich auf die Aussagen der Verwaltung und man kann davon ausgehen, dass aufgrund dieser Satzung und der Einhaltung des Denkmalschutzes keine Existenzen vernichtet werden. Dies ist begrüßenswert und hofft, dass es tatsächlich nicht zu irgendwelchen beruflichen oder familiären existenziellen Einschränkungen von einzelnen Familien kommen wird. Die Satzung sollte daher immer mit dem Blick auf die Bürger-/innen angewendet werden und wird ihr zustimmen.

 

Herr von Thenen spricht im Hinblick auf eine Presseveröffentlichung über Denkmalschutzkosten im Bereich des Klinikums den Wunsch aus, dass für die in Kornelimünster betroffenen Anwohner, Eigentümer und Besitzer die Haushaltsmittel für den Denkmalschutz seitens des Landes deutlich erhöht würden, damit an die jeweils Betroffenen höhere Zuschüsse abfließen können. Die bisher bereitgestellten Mittel sind für ihn nicht ausreichend

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, die Satzung zur Erhaltung des Denkmalschutzbereiches Kornelimünster gemäß § 5 und § 6 DSchG NW in seiner vorgelegten Fassung zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4172&TOLFDNR=95435&selfaction=print