04.12.2019 - 6 Straßenrechtliche Widmung eines Teilstücks im ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf die Vorlage wird verwiesen.

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Beschluss:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Brand, das ca. 49 m lange Teilstück ausgehend von der Münsterstraße bis zum bisher gewidmeten Teilstück, welches im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 902 als „Verkehrsfläche (Laubengang)“ festgesetzt ist (Gemarkung Brand, Flur 24, Flurstück 688 tlw.) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch wird auf die Benutzung durch Fußgänger- und

Radfahrverkehr beschränkt.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4202&TOLFDNR=96266&selfaction=print