04.12.2019 - 4 Einsatz einer Geschwindigkeitsanzeigetafel im S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf die Vorlage wird verwiesen.

 

Herr Sanders teilt mit, dass für die Einrichtung der Geschwindigkeitstafel kein explizierter Beschluss gefasst worden sei; allerdings bestehe aufgrund des Beschlusses zur Vergabe der Investitionsmittel ein Auftrag zur Beschaffung der Anlage. Auf dieser Grundlage sei für den Stadtbezirk Brand eine Geschwindigkeitsanzeigetafel bestellt worden, deren Lieferung für Ende Dezember 2019 avisiert worden sei. Er gehe davon aus, dass Anfang des Jahres 2020 die Tafel aufgestellt werden könne. Allerdings müssten zunächst die einzelnen Standorte identifiziert und auf Eignung geprüft werden. Dabei müsse man sich selbst disziplinieren, da die Geschwindigkeitsanzeigetafel „im Bereich von besonders schützenswerten Einrichtungen“ (lt. Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung) einzusetzen sei.

 

Herr Auler von der CDU-BF hält den 50-iger Bereich in der Nordstraße für geeignet, wo sich die Beschwerden aus der Anwohnerschaft wegen überhöhter Geschwindigkeit häufen. Unter Umständen könne eine Datenerhebung in diesem Zusammenhang erfolgen.

 

Auf die Frage des Herrn Hellmann von der SPD-BF, ob die Geschwindigkeitsbegrenzungstafel versichert sei, antwortet Herr Sanders, dass dies nicht der Fall sei und es ihm aufgrund haushaltsbezogener Vorgaben nicht möglich sei, Versicherungsverträge abzuschließen und damit  kostenrelevante vertragliche Verbindlichkeiten einzugehen. Da keine Ordnungswidrigkeitenverfahren an diese Messungen geknüpft seien und die Anzeigetafel lediglich informieren solle, sei die Gefahr einer Beschädigung durch Vandalismus nur begrenzt.

Herr Depenbrock von der GRÜNEN-BF bittet auf jeden Fall die Prioritätensetzung für den Einsatz der Anlage zu beachten.

 

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns äußert sich erstaunt über die Vielzahl der Kriterien, die im Zusammenhang mit der Anzeigetafel zu beachten seien. Der Vorlage sei z. B. zu entnehmen, dass das Gerät nach einschlägigen Vorschriften nicht an Verkehrsmasten mit weiteren Verkehrsschildern angebracht werden dürfe. Außerdem müsse mit der STAWAG zunächst vorher jeder Standort zur Montage an den Lichtmasten vereinbart werden. Es werde zudem eine ausreichend lange und einigermaßen gerade Messstrecke benötigt. Insoweit sei selbst die Messung ohne Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht trivial.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Beschaffung und den Einsatz der Geschwindigkeitsanzeigetafel im Stadtbezirk Brand zustimmend zur Kenntnis. Sie beschließt die Verwendung des Gerätes anhand der aufgezeigten Kriterien.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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