21.03.2019 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

a) Schriftliche Fragen liegen nicht vor.

 

b) Mündliche Fragen:

 

Herr G. H.,  Aachen, an die Verwaltung:

 

Neben dem Flächennutzungsplan gibt es auch den Landschaftsplan. Wie ist die Reihenfolge? Welcher Plan ist führend und welcher Plan ist bindend, wie lange ist die Laufzeit und wann kann etwas geändert werden?

 

Frau Rohde antwortet, dass die Pläne, die erstellt werden grundsätzlich keine Endlaufzeit oder Befristung haben. Der Landschaftsplan ist eine Satzung, die vom Rat der Stadt beschlossen wird und für jedermann gilt. Das gleiche gilt auch für die Bebauungspläne. Es handelt sich dabei um kommunales Ortsrecht, die in der Regel keine Endlaufzeit haben. Der Flächennutzungsplan stellt eine andere Rechtsform dar. Er ist keine Satzung, sondern ein Planwerk, welches behördenverbindlich ist und nicht die Bürgerschaft direkt betrifft. Alle planerischen Entscheidungen, die später auf Grund des Flächennutzungsplanes erfolgen, enden dann in einer Satzung in Form des Landschaftsplanes oder der Bebauungspläne und entfalten dann erst ihre Außenwirkung gegenüber dem Bürger. Die jeweilige Kommune entscheidet selber darüber, ob ein Flächennutzungsplan überarbeitet werden soll, oder ob sie an den bisherigen Festsetzungen weiterhin festhält. Der Rat beschließt letztendlich den Flächennutzungsplan, der danach von der Bezirksregierung genehmigt werden muss.

 

 

Frau H. H., Stolberg:

 

Welcher der drei soeben angesprochenen Pläne hat Vorrang?

 

Herr von Thenen antwortet, dass zunächst der Flächennutzungsplan beraten wird. Daran anschließen wird sich in einer der nächsten Sitzungen die Beratung über den Landschaftsplan. Der Flächennutzungsplan betrifft das gesamte Stadtgebiet Aachen. Auch der Landschaftsplan erfasst bestimmte Flächen im gesamten Stadtgebiet, wogegen der Bebauungsplan immer ein ganz bestimmtes Segment betrifft. Landschaftsplan und Bebauungsplan sind unterhalb des Flächennutzungsplanes angesiedelt. Der Flächennutzungsplan ist ein behördenverbindlicher Plan, der von der Politik beraten, beschlossen und letztendlich von der Bezirksregierung in Köln genehmigt oder verändert genehmigt wird. Die Bürger*innen haben gegen den Flächennutzungsplan kein Klagerecht oder sonstiges Rechtsinstrument um dagegen vorzugehen. Anders dagegen verhält es sich im Bebauungsplanverfahren bei dem für die Bürger*innen die Möglichkeit besteht Eingaben zu tätigen und letztendlich ein Klageverfahren anzustreben.

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