29.04.2019 - 13 Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Achilles fragt, ob es möglich sei, im Stadtgebiet auch ein flächendeckendes Vorkaufsrecht vorzusehen, was von Herrn Dr. Otten als juristisch nicht möglich bezeichnet wird.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Gemarkung Aachen, Flur 76, Flurstücke 261, 454 und 455 an der Lochnerstraße eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4211&TOLFDNR=92689&selfaction=print