06.05.2020 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner; a...

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Beratung

Frage von Frau C., Aachen

betreffend: Grenzschließungen

gerichtet an Frau Stadtdirektorin Grehling

 

Frau C. fragt nach den Möglichkeiten, Demonstrationen gegen die pandemiebedingten Grenzschließungen durchführen zu können.

 

Frau Grehling weist darauf hin, dass Demonstrationen nicht grundsätzlich verboten sind, insofern infektionsschutzrechtliche Auflagen eingehalten werden. Großdemonstrationen, in denen es faktisch unmöglich ist, entsprechende Abstandsregelungen einzuhalten, können allerdings keine infektionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erhalten.

 

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