04.12.2019 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Herr J. verweist auf einen Bericht in der Zeitung vom 04.12. hinsichtlich der Durchführung von Asphaltarbeiten bis 2022 und fragt, ob sich dieser auf die Kreuzung Berensberger Str./ Horbacher Str. /  Roermonder Str. bezieht.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne erklärt, dass sich der Bericht der Zeitung auf die Autobahn A 4 bezog, hinsichtlich der Kreuzung Berensberger Str./ Roermonder Str./ Horbacher Str. sei der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig.

 

 

Herr P.-L. richtet sich an die Verwaltung:

In der Vorlage wird beschrieben, wo die unterschiedlichen Versickerungen (zentral / dezentral) von Niederschlagswasser stattfinden sollen. Einerseits an Ort und Stelle (dezentral – privat / öffentlich) und andererseits in einer zentralen Versickerungsanlage, die nördlich des geplanten Baugebietes dargestellt ist. An keiner Stelle werden diese Annahmen hinterfragt bzw. sind Angaben zur Versickerungsfähigkeit des Untergrundes angegeben. Die vor einiger Zeit über mehrere Wochen bestehende Richtericher Seenplatte zeigt, dass eine großflächige Versickerung nicht möglich ist.

Gleichsam findet in der Bestandssiedlung östlich der Horbacher Straße die Entwässerung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser über den Mischwasserkanal in der Bankerfeldstraße statt, was bedeutet, dass hier keine dezentrale Versickerung erfolgt; bzw. auch nicht möglich ist.

Frage:

Im östlich der Horbacher Straße gelegenen Wohngebiet gibt es keine dezentrale Niederschlagsversickerung, da dieser Bereich über einen Mischwasserkanal in der Bankerfeldstraße entwässert wird. Demgegenüber soll nun dezentral sowie über eine zentrale Versickerungsanlage das Niederschlagswasser versickert werden. Aus welchen Unterlagen ist zu ersehen, dass für das Neubaugebiet, das vergleichbare hydrogeologische Verhältnisse und Böden aufweist wie die Bestandsbebauung, die Versickerungsfähigkeit für die Lößböden nach dem Arbeitsblatt DWA-A 138 planungsrechtlich nachgewiesen worden ist und wo sind diese Unterlagen die nicht bei der Offenlage ausgelegt worden sind, einsehbar?

 

Frau Prenger Berninghoff erklärt, dass alle Gutachten bei der Offenlage des Bebauungsplans einzusehen sind. Die Offenlage sei der nächste anstehende Schritt im Bebauungsplanverfahren. Durch Untersuchungen/Bohrpunkte in einem über 30 Hektar großen Gebiet wurde die Versickerungsfähigkeit durch den Gutachter bestätigt, auch wenn der Boden nicht der bestgeeignetste ist. Bei der Entwässerung würde auch der Mischwasserkanal an der Banker-Feld-Straße mit einbezogen werden.

Auf Nachfrage von Herrn P.-L. benennt Frau Prenger Berninghoff die Büros, die die Gutachten erstellt haben.

 

 

Herr M. wendet sich an Herrn Kuckelkorn(SPD):

Im Entwurf des FNP Aachen 2030 wird die Randlage als Umwidmungsfläche für die neue Verkehrsfläche für die Erschließungsstraße dargestellt, zu der die Bürgerschaft Stellung nehmen konnte. Wenn nun die Mittellage favorisiert wird, ist das eine erhebliche Planänderung, die neue Betroffenheiten schafft und zu einer neuen Offenlage führen muss.

Die im Entwurf zum FNP Aachen 2030 dargestellte Verkehrsfläche wird bei Genehmigung durch die Bezirksregierung verbindlich, wenn sie nicht durch eine erneute Offenlage (unwidersprochen) geändert worden ist.

Sollte der Entwurf des FNP Aachen 2030 in der vorliegenden Form rechtskräftig werden, muss auf der darin zurzeit ausgewiesenen Fläche die Erschließungsanlage gebaut werden. Das bedeutet, wenn die Erschließungsstraße rechtswidrig in Mittellage gebaut werden würde, dann auf der als Verkehrsfläche im FNP Aachen 2030 ausgewiesenen Nordrandlage keine Häuser stehen dürften.

Frage:

In der Offenlage des Entwurfs des FNP Aachen 2030 ist für die Straße die nördliche Randlage explizit als Verkehrsfläche ausgewiesen. Zu diesem Entwurf hat die Bürgerschaft in der Offenlage Stellung genommen. Sollte nun die Mittellage aus der Diskussionsvorlage beschlossen und weiter verfolgt werden, löst das andere Betroffenheiten aus als sie im offengelegten Entwurf des FNP Aachen 2030 erkennbar waren. Damit wäre eine neue Offenlage erforderlich. Wie steht die Politik zu den daraus zu erwartenden zeitlichen Verzögerungen durch eine neue Offenlage des FNP Aachen 2030?

 

Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn (SPD) weist darauf hin, dass die Mittellage ein Vorschlag der Verwaltung sei, diese sei noch nicht beschlossen und werde heute beraten werden.

Herr Bezirksvertreter Werner (SPD) erläutert, dass die genaue Lage der Straße nicht im Flächennutzungsplan abgebildet werden, sondern erst durch den Bebauungsplan konkretisiert werde.

 

 

Herr B. richtet sich an die Verwaltung:

Durch die für alle Varianten betrachteten und geplanten Anschüttungen wird die Straße auf einem bestimmten, bisher aber unbekanntem Niveau einer ggf. wieder „neuen“ Gradiente gehalten. Die einzigen erkennbaren Fixpunkte sind bisher der Anschluss an die Horbacher Straße und die Unterquerung der DB Strecke (Aachen-Mönchengladbach). Das bedeutet, dass die dem Gelände folgenden Schmutzwasserkanäle tief unter der Straße verlaufen werden (x-Meter unter Gelände plus y-Meter unter der Anschüttung, was deren Zugänglichkeit bei Störungen erheblich erschweren wird. Im Bereich der Ostkurve zur DB-Unterführung ist nicht zu erkennen, wie das Schmutzwasser der Straße bis zur Roermonder Straße abgeführt werden soll. Die vorliegende Teilbetrachtung (nur Teil –A- ?) ist für eine Beurteilung des Projektes Erschließungsstraße bei weitem nicht ausreichend. Unbedingt erforderlich ist die Gesamtbetrachtung des Projektes Richtericher Dell, da die Kanäle in der Horbacher Straße und Bankerfeldstraße letzten Endes beide in die Kläranlage Horbach (Pannesheide) münden.

Frage:

Wie ist die Entwässerung der gesamten Straße auf der vollen Länge (Roermonder Straße bis Horbacher Straße) und im gesamten Baugebiet (westlich und östlich der Horbacher Straße sowie östlich der DB-Strecke geplant?

 

Frau Prenger Berninghoff erklärt, dass sich die Planung der Haupterschließungsstraße in drei Abschnitte A,B und C gliedert. Der Abschnitt C (Feuerwehr und Rettungswache) wird in die vorhandene Kanalisation am Roder Weg angeschlossen. Die Ableitungen der Straße im Abschnitt A und B erfolgt über die Schulter in seitliche Versickerungsgräben.

 

 

Frau P.-L. wendet sich  an die Verwaltung:

Das geplante Baugebiet ist wesentlich größer als die bestehenden Wohnbereiche östlich der Horbacher Straße, deren Schmutz- und sicherlich auch Niederschlagswasser (= Mischwasserkanal) über den Kanal in der Bankerfeldstraße entwässert werden. Eine ausschließliche Betrachtung der möglichen Fließwege ist nicht ausreichend für eine Beurteilung der Varianten für die Erschließungsstraße, da die darin angedachten Fließwege nur dann verwirklicht werden können, wenn auch die Kanalkapazitäten ausreichend vorhanden sind. Wenn das nicht berücksichtigt worden ist, dann stellen die Ausführungen in der Vorlage keine ausreichende Unterlage für eine rechtsverbindliche Variantenentscheidung dar.

Frage:

Aus welchen Unterlagen ist zu entnehmen, dass die Kapazitäten der Mischwasserkanäle in der Horbacher Straße und in der Bankerfeldstraße die zusätzlichen Mehrmengen aus dem Neubaugebiet schadlos aufnehmen können und wo werden die Kosten und Folgekosten zumindest überschläglich dargestellt?

 

Frau Prenger Berninghoff erklärt hierzu, dass diese fachliche Frage von der Regio Netz schriftlich beantwortet wird.

 

 

Herr L. richtet sich  an die Herr Brantin(CDU):

In der Vorlage der Verwaltung wird das über 15 Jahre alte städtebauliche Gesamtkonzept der Richtericher Dell und die Notwendigkeit einer Anpassung auf aktuelle Anforderungen genannt. Ebenfalls wird klar auf die Unvereinbarkeit von Neubebauung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen mit dem BauGB und LEP 2019 hingewiesen.

Die klimatischen Widersprüche werden nur unvollständig und nur im Zusammenhang mit der Landwirtschaft dargestellt, obwohl die Richtericher Dell über den Talkessel hinaus eine im Stadtgebiet von Aachen einzigartige klimatische Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet, Kaltluftspeicher und darunter befindlicher Kaltluftbahnen hat.

Die Richtericher Dell sollte vor dem Hintergrund des erklärten Klimanotstandes der Stadt Aachen und der EU unantastbar sein.

Frage:

Sie glauben doch nicht, dass in einigen Jahren der Klimanotstand wieder aufgehoben werden kann. Wie wollen Sie vor dem Hintergrund des erklärten Klimanotstandes in Aachen und der EU und einer sich weiter verschärfenden Klimaentwicklung eine Bebauung der Richtericher Dell rechtfertigen?

 

Herr Bezirksvertreter Brantin (CDU) erklärte, dass Gebiet Richtericher Dell keine Kaltluftschneise darstelle, klimarechtliche Auswirkungen bei der Planung jedoch berücksichtigt werden müssen. Energetische Vorgaben sind einzuhalten, der Fortschritt ist weiter zu verfolgen. Denn es bestehe dringender Bedarf an zusätzlichem Wohnraum für ältere Menschen, aber auch für junge Familien und besonders im Hinblick auf die rasante Entwicklung im RWTH Bereich. Diese Menschen sollen in Aachen wohnen und nicht in den benachbarten Städten.

 

Herr L. spricht die Nichtquantifizierbarkeit von Flächen an.

Herr Bezirksvertreter Brantin erklärt, dass nicht jedes Gelände herangezogen werden kann.

 

 

Frau H.-B. wendet sich an die Verwaltung:

Versickerungen von Niederschlagswasser werden normalerweise nach der Größe von Dachflächen, definierten Niederschlagsereignissen, Grundwasserflurabständen und der Versickerungsfähigkeit der anstehenden Böden berechnet. Die auf den Boden direkt fallenden Niederschläge gehen in diese Betrachtung nicht ein. Gerade diese Niederschlagsmengen auf die freien Ackerflächen haben in der Richtericher Dell vor einiger Zeit zur Bildung der Richtericher Seenplatte geführt, da sich das oberflächlich abfließende Niederschlagswasser an den Feldwegen gestaut hat. Einen ähnlichen Staudamm wird die auf einem Damm verlaufende Erschließungsstraße bilden, so dass eine hohe Wahrscheinlichkeit vor dem Hintergrund des Klimawandels und den begleitenden Starkregenereignissen besteht, dass die südlich am Damm der Erschließungsstraße liegenden Häuser von Hochwasserereignissen betroffen sein könnten.

Frage:

Wie und was wird geplant, um die Gefahren von Hochwasser (dreiwöchige Richtericher Seenplatte nach Starkniederschlägen), auf die auch schon in den Untersuchungen zum „Aachener Klimaanpassungskonzept“ unter „Hochwassergefahren“ hingewiesen wird, zu begegnen bzw. sie planerisch völlig auszuschließen?

 

Frau Prenger Berninghoff erklärt, dass bei den Planungen das Gelände aufgenommen wird und daraufhin Berechnungen anhand der Regenereignisse erfolgen. Im Bebauungsplan werden Höhen festgelegt, wo z.B. der Hausboden liegt. An diesen Festsetzungen  müssen sich die Architekten halten. Hinsichtlich der Haftung führt sie aus, dass der Architekt dafür haftet, wenn die Abdichtung des Kellers nicht richtig geplant bzw. ausgeführt wurde.

 

Herr Bezirksvertreter Werner(SPD) erklärt, dass es ein Regelwerk für die Stadtentwässerung gibt, an das sich die Stadt bei der Planung und Ausführung halten muss. Die Stadt sei dadurch rechtlich abgesichert.  Der Bürger müsse sich darüber hinaus zusätzlich vor seltenen Ereignissen, z.B. Starkregen, wie z.B. durch Rückschlagsklappen selber schützen.

 

 

Herr K. wendet sich an die Verwaltung:

In den seinerzeitigen Ankündigungen zur Beauftragung der Entwässerungsgutachten (Januar 2016) wurde die Erfordernis für die Beurteilung der Straße von der Untersuchung der Entwässerungsplanung für das gesamte Plangebiet gesprochen und angeblich auch beauftragt.

In der vorliegenden Unterlage des IGB Berg (Pläne) ist aber nur ein Teil des BP 955 (Wohnen) zu erkennen. Der große Teil westlich der Horbacher Straße und auch der BP 950 ist anscheinend bei den Untersuchungen ausgelassen und nicht behandelt worden und somit unvollständig. Niederschläge und Schmutzwasser fallen aber auch dort wie im gesamten Planungsgebiet an und müssen schadlos abgeleitet werden können. Insofern ist nicht die gesamte Richtericher Dell untersucht worden. Was für eine Umwidmung der Flächen in einem noch nicht offengelegten FNP-Verfahren noch denkbar wäre, im Zuge einer „verbindlichen“ Bauleitplanung jedoch völlig unverständlich. Es müssen in einem „verbindlichen“ Bauleitplanverfahren konkrete Aussagen über die geplanten Maßnahmen ermittelt werden und nicht nur überschlägliche Aussagen getroffen werden. Zudem dürften erst recht keine sich zum Teil widersprechende Aussagen getroffen werden, die aus den noch nicht festliegenden Trassengradienten der Erschließungsstraße hervorgehen, da die Bankerfeldstraße und ggf. der Mischwasserkanal über der zur DB nach Osten hin abtauchenden Erschließungsstraße liegt.

Frage:

Wann und wie werden in sich schlüssige Aussagen und konkrete Festlegungen bezüglich der Entwässerung des gesamten Baugebietes in der Richtericher Dell getroffen werden? (Keine Vollständigkeit: Bereich BP 950 sowie 955 Wohnen Westseite der Horbacher Straße fehlen).

 

Die Frage wird schriftlich von der Verwaltung beantwortet.

 

 

Herr B. fragt die Verwaltung, wie weit die Planung der Erschließungsstraße im Anschluss an die Roermonder Straße gediehen ist und inwieweit Straßen NRW mit eingebunden ist.

 

Frau Prenger Berninghoff erklärt, dass die Planung der gesamten Straße im  Januar 2020 vergeben werden soll. Das Ergebnis soll bis Ende 2020 vorliegen. Straßen NRW wird hierzu beteiligt, es bestehe noch Abstimmungsbedarf.

 

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