16.01.2020 - 4 Verfahrensregelungen für außertarifliche Arbeit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Kremer führt aus, dass es der Verwaltung wichtig sei, mit der AT-Bezahlungsrichtlinie einen einheitlichen Verfahrensregelungsrahmen für außertarifliche Arbeitsverträge mit Beschäftigten in Führungsfunktionen nach § 24 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Aachen zu schaffen. Aktuell falle nur ein kleiner Personenkreis unter den Regelungsgehalt dieser Richtlinie. Entsprechend der Beratungsfolge werde die Vorlage in der Sitzung des Rates der Stadt Aachen am 22.01.2020 einer Beschlussfassung zugeführt.

Frau Begolli merkt an, dass sie die AT-Bezahlungsrichtlinie für eine gute Sache halte. Die Vorlage sei nachvollziehbar und zudem transparent. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn in den kommenden Tarifverhandlungen auch Beschäftigte in niedrigen bzw. armutsnahen Entgeltgruppen Berücksichtigung finden würden.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

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Beschluss:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt, die Verfahrensregelungen für außertarifliche Arbeitsverträge mit Beschäftigten in Führungsfunktionen nach § 24 Abs.2 der Hauptsatzung (AT-Bezahlungsrichtlinie) zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=4238&TOLFDNR=97258&selfaction=print